Gelegentlich werden bei  Türen „erhöhte“ Anforderungen an den Schallschutz gestellt.

Diese erhöhten Anforderungen gelten dann, wenn sie vertraglich vereinbart wurden und basieren auf Schalldämmwerte der DIN 4109-5 „Schallschutz im Hochbau – Teil 5: erhöhte Anforderungen“. Diese Norm wurde zuletzt im August 2020 veröffentlich.

Gelten die „normalen“ Anforderungen, sind 27 dB bzw. 37 dB einzuhalten – abhängig davon, ob die Tür in einen geschlossenen Flur führt oder direkt in den Wohnbereich.

Ist der Flur nur teilweise offen, gelten ebenfalls die 37 dB.

Sind die erhöhten Anforderungen einzuhalten, müssen die Türen jeweils 5 dB mehr „leisten“:

 

 

Für unsere Kunden haben wir die Informationen rund um Fenster (wir stellen „nur“ Brandschutzfenster her) erneuert.

Das Dokument kann im Downloadbereich oder hier heruntergeladen werden: https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2020/11/Hinweise_Pflege-_und_Bedienungsanleitung_Fenster.pdf

 

Fenster und Funktionstüren müssen regelmässig gewartet werden, um die Funktion dauerhaft sicherzustellen.

Als Hersteller von Brandschutzfenster und Brandschutztüren stellen wir Muster zur Verfügung, die gerne für eigene Zwecke verwendet werden dürfen. Einen entsprechenden Artikel zu dem Thema haben wir für die B:Spezial-Ausgabe 10/2020 verfasst. Die Dokumente können auf unserer Homepage oder auf der Homepage des Bau- und Möbelschreiner unter https://www.bm-online.de/wissen/bauelemente/muster-zur-unterstuetzung/ heruntergeladen werden.

Aktiv für Tischler und Schreiner: TÜREN-SEMINAR in NRW

Innentür-Seminar – Wieder einmal durften wir für den Fachverband Tischlerhandwerk NRW ein ganztägiges Seminar über Innentüren durchführen. Dabei ging es neben den Forderungen aus dem Baurecht, der Arbeitssicherheit auch um Normen und allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie um typische Mängel und deren Ursachen.

Gerne stehen wir auch anderen Verbänden, Schulen und Einrichtungen nach Absprache als Referent zur Verfügung.

 

In NRW wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) ein Beschluss hinsichtlich Freilauftürschließer an Türen von Privaträumen in Pflegeeinrichtungen gefasst.
Die Kägerin wendete sich gegen die Bestimmung der erteilten Baugenehmigung, wonach gemäß der „Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen“ des Landes NRW vom 17.03.2011 Freilauftürschließer an Türen zu den Privaträumen anzubringen sind (Hinweis: die Anforderungen steht im Zusammenhang mit der Grundrissgestaltung und dem Brandschutzkonzept).

Das Gericht hat der Klägerin nicht Recht gegeben und die Klage abgewiesen und führt dazu (auszugweise) aus:

„Das automatische Schließen der Türen zu den privaten Zimmern im Brandfall kann danach wirksam dazu beitragen, dass die nicht beziehungsweise nur eingeschränkt zur Selbstrettung fähigen Bewohner, die sich nicht in dem Raum befinden, in dem der Brand ausgebrochen ist, bis zum Eintreffen von Feuerwehr- und Rettungspersonal vor Feuer und Rauch geschützt sind und dass die Rettungswege selbst feuer- und rauchfrei bleiben, sodass eine Fremdrettung möglichst schnell erfolgen kann.

In der Stellungnahme der Feuerwehr wird klargestellt, dass eine Rettung von fünf und mehr Personen aus einem verrauchten Bereich eine kaum zu bewältigende Aufgabe für die Rettungskräfte sei. Freilauftürschließer an den Türen zu den privaten Zimmern können also helfen, im Brandfall möglichst viele Personen zu retten, und dienen damit dem Schutz jedes einzelnen Bewohners.

Die Gefahr, dass die Person, in deren Zimmer ein Feuer ausbreche, dieses nur wegen des Freilauftürschließers nicht mehr selbstständig verlassen könne, hat die Vertreterin der Feuerwehr in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht als theoretisch bezeichnet. Dass sich diese theoretische Gefahr jemals verwirklicht hätte, sei ihr nicht bekannt. Auch die Klägerin hat einen solchen Fall nicht benannt.

Die Anordnung, die Türen der privaten Zimmer mit Freilauftürschließern zu versehen, stellt sich vor diesem Hintergrund ausgehend von den damit verfolgten Zielen des vorbeugenden Brandschutzes auch mit Blick auf die verbleibenden Risiken für einzelne Personen bei einem bestimmten Brandszenario als abwägungsgerecht dar. Der Vorhalt der Klägerin, es werde das Leben der Person, in deren Zimmer ein Brand ausbreche, zugunsten der Leben der Mitbewohner „geopfert“, liegt neben der Sache.“

Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen

Beschluss OVG Münster vom 4.6.2020 – 10A2913

 

Es erreichen uns immer wieder Fragen, ob Wohnungsabschlusstüren einen Türschliesser haben müssen. Die Bauordnungen regeln diese Fragestellung.

In der anhängenden Tabelle stelle ich eine Zusammenstellung und detaillierte Quellenangabe zur Verfügung – wie immer: ohne Gewähr – die Infos sollten grundsätzlich gecheckt werden, bevor man sie verwendet.

 

Die Tabelle kann aus dem Downloadbereich von www.tpo-holz.de heruntergeladen werden:

https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2020/09/Wohnungseingangstüren_Übersichtstabelle.pdf

 

Die „Klimaklassen“ führen immer wieder zu Irritationen. Bei den „Klimaklassen“ ist allgemein bekannt, dass sich Türen um max. 4 mm (dies gilt als allgemein anerkannte Regel) verziehen dürfen – auch ist bekannt, dass es unterschiedliche Klimate gibt. Diese Klimaklassen werden für Innentüren durch die RAL-Gütegemeinschaft Innentüren definiert. Basis sind europäische Prüf- und Klassifizierungsnormen.
Die nachstehende Tabelle zeigt den Zusammenhang zwischen den „Klimaklassen“ und den Klassifizierungen nach europäischen Normen.

Einzelne Unternehmen klassifizieren weder nach RAL noch nach den europäischen Normen mit z. B. „Fa. XY-Klimaklasse III“. Im Allgemeinen entspricht diese Klassifizierung der der RAL-Gütegemeinschaft – ggf. sollte nachgefragt werden.

Gelegentlich geben Firmen auch eine „Klimaklasse IV“ an. Hier ist zu klären, welche Klimate bzw. Eckdaten zugrunde liegen. Gewöhnlich erfolgt diese Klassifizierung in Verbindung mit Außentüren. Im Außenbereich wird in der Regel das Klima c, d und e abgeprüft. Klima „d“ bedeutet: -15°C, bei Klima „e“ wird die Wärmeeinwirkung der Sonne simuliert.

In der Tabelle haben wir den Sachverhalt zusammengestellt.

Klimaklasse_Tabelle

Immer wieder wird verlangt, dass Türen mit der Kindergarten-Kante ausgestattet werden. Den Ursprung für diese (berechtigte) Forderung stammt aus der Unfallverhütungsvorschrift für Kindergärten und Kindertagesstätten, der sogenannten „DGUV Regel 102-002“. Herausgeber ist der Spitzenverband der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV, www.dguv.de). Dort finden sich an unterschiedlichen Stellen die Forderung:

  • Um Verletzungsgefahren zu vermeiden sind Kanten mit einem Abrundungsradius ≥ 2 mm zu versehen oder die Kanten werden gebrochen/gefast (dem Abrundungsradius von ≥ 2 mm entsprechend).
  • Die Hinweise finden sich im §9 Wände/Stützen, § 12 (2) Treppen und § 14 (2) Ausstattungen.
  • In § 13 finden sich die Vorgaben für Türen (u. a. Vermeiden von Quetsch- und Scherstellen an Nebenschließkanten) .

Die „DGUV-Regel 102-002“ finden Sie hier.

In einer Tabelle haben wir wichtige Regeln zu Kindergärten, Versammlungsstätten usw. zusammengefasst.

Nicht selten wird sich bei der Änderungen baulicher Anlagen oder beim Tausch von Bauelementen auf den Bestandschutz berufen.

Hierzu hat der FeuerTrutz-Verlag eine Veröffentlichung herausgegeben, die wir Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung stellen.

Gehen Sie in den TPO-Downloadbereich (https://www.tpo-holz.de/service/downloads/) oder nutzen Sie den Kurzlink: https://t1p.de/trqe0.

Natürlich können Sie auch den Link zum FeuerTrutzverlag nutzen: https://www.feuertrutz.de/feuertrutz-dossier-brandschutz-im-bestand/150/76674/?utm_source=Newsletter&utm_medium=FEU&utm_campaign=Brandaktuell+333_20.05.2020

In KW 21 finden sich in der Presse zwei Aspekte zu Türen, an denen die Bedeutung dieser Bauelemente gezeigt werden kann.

Zum einen ist es die Holztür der Synagoge von Halle, die vom Tischler Thomas Thiele gebaut wurde und dem Anschlagversuch widerstand. Im Zeit-Magazin (Beilage zu „Die Zeit“, siehe Anlage) wird über die Arbeit von Tischler Thiele berichtet.

Zum anderen geht es in „Die Zeit“ auch um den Flughafenneubau Berlin. Flughafenchef  Darldrup nennt explizit die komplexen Türen als wesentlichen Knackpunkt in der ganzen Misere des Neubaus. Auch wenn hier vermutlich wenig Holztüren zum Einsatz kamen, zeigt das Beispiel, dass ab einer gewissen Komplexität mit der Planung nicht rechtzeitig genug begonnen werden kann. Einen Ausschnitt aus dem Zeitungsbericht stellen wir gerne auf Nachfrage zur Verfügung!