TPO-Holz-Systeme GmbH
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Zum Blättern und Informieren

Allgemein, Brandschutz, Brandschutzfenster, EI30, EI60, EI90, F30, F90, Fluchtweg, T90

Mit unserer brandaktuellen Broschüre stellen wir die Leistungen und Möglichkeiten der TPO Holz-Systeme GmbH vor: individuelle Türen und Brandschutzfenster, nicht „von der Stange“, einmalig und genauso wie es die Kunden, die Architekten/-innen, Schreiner/innen oder Einrichter/Objekteure benötigen.

Wir wünschen Spass beim Durchblättern!

Gerne stellen wir die Broschüre auch in der gedruckten Variante zur Verfügung – kurze Nachricht an uns und die Post geht ab!

19. Mai 2020/von Wolfgang
TPO Holz-Systeme GmbH, Färbereistraße 8, D-91578 Leutershausen, Telefon: +49 9823 92440-0, Telefax: +49 9823 92440-60, E-Mail: info@tpo-holz.de
https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2020/05/Broschüre_Bild.jpg 111 680 Wolfgang https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2019/06/logo.png Wolfgang2020-05-19 07:45:562020-05-19 08:01:10Zum Blättern und Informieren

Brandschutzkonzepte – Türen und Fenster als wichtige Bestandteile

Allgemein, Bauordnung, Brandschutz, Brandschutzfenster, Brandschutzkonzept, Brandschutztür

Tischler, Schreiner, Objekteure, Innenausbauer usw. werden nicht selten mit Anforderungen aus Brandschutzkonzepten konfrontiert. Nicht immer erscheinen Vorgaben aus dem Konzept verständlich oder nachvollziehbar.

Eine Grundinformation zu Brandschutzkonzepten hat Josef Mayr, Sachverständiger für baulichen Brandschutz und Hauptautor des Brandschutzatlas zusammengestellt.

Mit Bezug auf das Land Nordrhein-Westfalen stellt er die wesentlichen Aspekte zu den Brandschutzkonzepten  im folgenden Beitrag vor. Der Beitrag geht nicht auf Brandschutztüren oder Brandschutzfenster ein, sondern dient zum allgemeinen Verständnis und ist für jene interessant, die sich mit dem Thema „Brandschutz“ befassen.

https://www.feuertrutz.de/erstellung-von-brandschutzkonzepten-nach-der-bauordnung-nrw/150/76218/

6. Mai 2020/von Wolfgang
TPO Holz-Systeme GmbH, Färbereistraße 8, D-91578 Leutershausen, Telefon: +49 9823 92440-0, Telefax: +49 9823 92440-60, E-Mail: info@tpo-holz.de
https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2020/01/muenchen_staatstheater_028.jpg 1000 1500 Wolfgang https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2019/06/logo.png Wolfgang2020-05-06 15:15:082020-05-06 15:15:08Brandschutzkonzepte – Türen und Fenster als wichtige Bestandteile

Barrierefreiheit – Normen gratis

Allgemein, Barrierefreiheit, Brandschutz, Regeln der Technik, Sonderbauordnungen

Anforderungen an die Barrierefreiheit sind inzwischen in vielen Bauordnungen verankert. Aufgrund der Bedeutung und der Wichtigkeit stehen die in Deutschland geltenden Normen DIN 18040-1 und DIN 18040-2 auf den Seiten des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr gebührenfrei zum Herunterladen bereit. Der folgende Link führt zu den beiden Normen, welche  die Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen nennen:

https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/planungsgrundlagen_barrierefreies_bauen.pdf

Die DIN 1804-1 ist die Planungsgrundlage für öffentlich zugängliche Gebäude,
die DIN 18040-2 jene für Wohnungen.

An dieser Stelle ist der Hinweis notwendig, dass einzelne Landesministerien einige Punkte der Norm relativieren oder als nicht verpflichtend deklariert haben.
Eine typischer Anforderung ist hier z. B. die Drückerhöhe bei Türen. Die Höhe darf in vielen Fällen bei den üblichen 105 cm bestehen bleiben statt sie auf 85 cm abzusenken.

30. April 2020/von Wolfgang
TPO Holz-Systeme GmbH, Färbereistraße 8, D-91578 Leutershausen, Telefon: +49 9823 92440-0, Telefax: +49 9823 92440-60, E-Mail: info@tpo-holz.de
https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2020/04/DIN-18040.png 341 542 Wolfgang https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2019/06/logo.png Wolfgang2020-04-30 11:23:192020-08-20 11:26:21Barrierefreiheit – Normen gratis

Brandschutzmagazin gratis als E-Paper

Brandschutz, Brandschutzfenster, EI30, EI60, EI90, F30, F60, F90, Regeln der Technik, T90

Sollten Sie wegen Corona überwiegend über zu Hause bleiben und lesen gerne, empfehle ich den folgenden Link.

Das FeuerTrutz-Brandschutzmagazin zählt zu den renommiertesten Publikationen rund um das Thema Brandschutz. Die April 2020-Ausgabe steht als E-Paper kostenfrei zur Verfügung.

Persönlich lese ich das Magazin gerne, da es den Blickwinkel und das Verständnis zum Thema erweitert (und ich erhalte für diese Aussage keine Provision 🙂  ).

https://www.feuertrutz.de/feuertrutz-magazin-ausgabe-2-2020/150/75777/?utm_source=Newsletter&utm_medium=FEU&utm_campaign=Brandaktuell+330_08.04.2020

Ich wünsche Ihnen Frohe Ostern!

8. April 2020/von Wolfgang
TPO Holz-Systeme GmbH, Färbereistraße 8, D-91578 Leutershausen, Telefon: +49 9823 92440-0, Telefax: +49 9823 92440-60, E-Mail: info@tpo-holz.de
https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2019/09/DSCF2297.jpg 3264 4896 Wolfgang https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2019/06/logo.png Wolfgang2020-04-08 15:55:032020-04-08 16:01:30Brandschutzmagazin gratis als E-Paper

CORONA – TPO kalkuliert, plant und fertigt noch

Allgemein

Das neuartige Corona-Virus (SARS-CoV2) sorgt weltweit für ungeahnte gesundheitliche und wirtschaftliche Auswirkungen.

In diesen unsicheren Zeiten geben wir unser Bestes, Sie nach wie vor professionell zu unterstützen und für Sie da zu sein. Wir haben, wo sinnvoll und angemessen, unsere Home Office und Split Office Lösungen so ausgelegt, dass unsere Mitarbeitenden im gewohnten Rahmen und auf den gewohnten Telefon-Nummern für Sie erreichbar sind.

Zudem ist es unser erklärtes Ziel, die Produktions- und Lieferkette aufrecht zu erhalten. Da wir jedoch nicht alles selbst steuern können, kann es trotz all unserer Bemühungen zu Verzögerungen kommen. Aktuell funktionieren die Lieferketten mit Materialien noch, die wir für die Herstellung unserer Produkte benötigen. Dort, wo es nicht mehr geht, gibt es zurzeit noch Alternativen.

Des Weiteren nehmen wir unsere Verantwortung in Bezug auf Vorkehrungen zum Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeitenden wahr. Unser Pandemieteam setzt sich täglich mit der aktuellen Situation auseinander und hat die empfohlenen bzw. angeordneten Schutz- und Hygienemassnahmen bereits umgesetzt.

Bei der TPO Holz-Systeme GmbH ist noch kein Mitarbeiter positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Erkältungsbedingt befinden sich jedoch einige Mitarbeitende im Krankenstand und anderen haben wir kurzfristig Urlaub genehmigt, um zu Hause „den Laden am Laufen zu halten“. So arbeiten wir wie gewohnt weiter, erstellen gerne Angebote, beantworten Fragen und fertigen Produkte – allerdings nicht mit der vollen Mannschaft.

Bleiben Sie gesund!

24. März 2020/von Wolfgang
TPO Holz-Systeme GmbH, Färbereistraße 8, D-91578 Leutershausen, Telefon: +49 9823 92440-0, Telefax: +49 9823 92440-60, E-Mail: info@tpo-holz.de
https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4928668_1920.jpg 649 1920 Wolfgang https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2019/06/logo.png Wolfgang2020-03-24 10:48:452020-08-20 11:26:25CORONA – TPO kalkuliert, plant und fertigt noch

F30, F60, F90, EI30, EI60, EI90 – was gilt?

Brandschutz, Brandschutzfenster, EI30, EI60, EI90, F30, F60, F90, Festverglasung, Öffnungsflügel

Fenster mit Brandschutzeigenschaften werden z. B. als F30, F60 oder F90-Fenster bezeichnet. Bei dieser Bezeichnung handelt es sich aber immer um „Festverglasungen“. Sobald ein Fenster zum Öffnen sein muss, greifen die europäischen Klassifizierungen und die lautet: EI30, EI60 oder EI90.

Dabei steht das „E“ für die Eignung des Bauelementes als Raumabschluss (Etanchéité).Das „I“ steht für Isolation. Dabei geht es darum, dass das Bauelement auf der feuerabgewandten Seite nicht zu heiss wird.

Entspricht das Bauelement EI30, bedeutet dies, dass es 30 Minuten als Raumabschluss den Feuerdurchtritt verhindert und dabei die maximal erlaubten Temperaturen auf der feuerabgwandten Seite nicht überschreitet. Ein F30-Brandschutzglas erfüllt bei Fenstern diese Anforderung (auf das Glas bezogen).

Ein E30-Bauelement hingegen darf auf der feuerabgewandten Seite beliebig heiss werden. Bei Fenstern könnte hier ein „G30“-Glas zum Einsatz kommen. Klar ist dann, dass das Glas die Hitzestrahlung ungehindert durchlässt – wie heiss das werden kann, kennt jeder, der einen Kaminofen/Schwedenofen mit Glasscheibe betreibt. Abstand halten ist hier oberstes Gebot, wenn es im Ofen brennt. Verständlich, dass insbesondere in Fluchtwegen, solche Gläser nicht zum Einsatz kommen sollten.

11. März 2020/von Wolfgang
TPO Holz-Systeme GmbH, Färbereistraße 8, D-91578 Leutershausen, Telefon: +49 9823 92440-0, Telefax: +49 9823 92440-60, E-Mail: info@tpo-holz.de
https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2019/11/TPO–Header–Banner–TPO_Produkte_Brandschutzfenster.jpg 480 1920 Wolfgang https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2019/06/logo.png Wolfgang2020-03-11 14:14:422020-03-11 14:18:20F30, F60, F90, EI30, EI60, EI90 – was gilt?

Brandsschutzfenster zum Öffnen – die Varianten

Allgemein, Brandschutzfenster, EI30, EI60, EI90, F30, F60, F90, Festverglasung

Da alle Brand- und Rauchschutzabschlüsse in Deutschland im Brandfall geschlossen sein müssen und damit „selbstschließend“ auszuführen sind, gilt dies auch für Fenster.

Damit Fenster im Brandfall geschlossen sind, gibt es vier Ausführungsmöglichkeiten.

1. Lüftungsflügel:
Das Fenster kann zum Lüften im geöffneten Zustand festgestellt werden bzw. mit einer Freilaufschließer ausgestattet sein. Im Brandfall erkennt ein Rauchmelder den Rauch. Der aufgeschraubte oder integrierte Schließer schließt das Fenster. Bei 2-flügeligen Fenstern muss eine Schließfolgeregelung eingebaut sein, damit die Fenster korrekt schließen. Diese Variante bedarf der Zustimmung der Genehmigungsbehörde bzw. einer Zustimmung im Einzelfall.

2. Reinigungsflügel:
Das Fenster hat einen Schließer, aber keine Feststellung/Freiluaffunktion. Das Fenster darf nur zu Reinigungszwecken geöffnet und nicht – z. B. mit Gegenständen – offengehalten werden. Auch hier muss bei 2-flügeligen Fenstern eine Schließfolgeregelung eingebaut sein.

3. Reinigungsflügel ohne Selbstschließung
Das Fenster hat keinen Schließer. Diese Fenster dürfen nur kurz geöffnet werden, wenn das Öffnen und Schließen jedes Mal schriftlich dokumentiert wird. Die organisatorische Verantwortung wiegt hier deutlich mehr als bei den vorgenannten Varianten und wird daher nur in seltenen Fällen gewählt.

4. Die festverglasten Fenster.

Aus Kostengründen schliessen manche Kunden die Wandöffnung, indem sie zugemauert wird – eine Variante, die den Wohnkomfort bzw. den Wert der Immobilie eher nicht steigert.

19. Februar 2020/von Wolfgang
TPO Holz-Systeme GmbH, Färbereistraße 8, D-91578 Leutershausen, Telefon: +49 9823 92440-0, Telefax: +49 9823 92440-60, E-Mail: info@tpo-holz.de
https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2020/02/F30-Fenster-vorbereitet-zum-Versand.jpg 3885 2298 Wolfgang https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2019/06/logo.png Wolfgang2020-02-19 13:53:102020-03-11 14:21:37Brandsschutzfenster zum Öffnen – die Varianten

Bayerischer Fenstertag

Allgemein, Brandschutzfenster, EI30, EI90, F30, F90, Festverglasung

Am 21. Februar 2020 findet der diesjährige Bayerische Fenstertag des Fachverband Schreinerhandwerk Bayern in Feuchtwangen statt. Wir nehmen daran teil. Vielleicht sieht man sich!

17. Februar 2020/von Wolfgang
TPO Holz-Systeme GmbH, Färbereistraße 8, D-91578 Leutershausen, Telefon: +49 9823 92440-0, Telefax: +49 9823 92440-60, E-Mail: info@tpo-holz.de
https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2019/06/logo.png 0 0 Wolfgang https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2019/06/logo.png Wolfgang2020-02-17 07:27:132020-03-11 14:22:07Bayerischer Fenstertag

Erleuchtung oder Mangel?

Allgemein

„Normale“ Innentüren erfüllen im Regelfall keine Anforderungen an die Dichtheit, an Schall-, Brand- oder Rauchschutz.
Regelmässig kommt es vor, dass durch solche Türen im Falzbereich Licht durchlassen. Bei normalen Innentüren ist dies kein Mangel, da eben Anforderungen an die Dichtheit nicht bestehen – weder normativ noch seitens des Gesetzgebers.
Die von Verbrauchern oft als „Dichtung“ bezeichneten Gummiprofile sind normativ „Dämpfungsprofile“ (siehe DIN 68706-2, Nr. 3.8 und 3.9). Die Dämpfung sorgt dafür, dass – wie früher üblich – das Türblatt beim Schließen nicht direkt an die Zarge anschlägt. Das Ziel: das Schließgeräusch der Tür wird durch das Profile gedämpft. Dämpfungsprofile erzeugen keinerlei Dichtheit der Türanlage.
Folglich darf die Tür „undicht“ sein – ob für Luft oder für Licht ist dabei egal.
Nicht selten kommen helle oder transparente Dämpfungsprofile zum Einsatz (oder auch Dichtungsprofile). Die Farbgebung bzw. die fehlende Farbe kann dazu führen, dass das Kunststoffprofil „leuchtet“. Auch dieser Effekt kann nicht als Mangel bewertete werden – es sein denn, dass dies vertraglich ausgeschlossen wurde (Hinweis: dann möglichst dunkle Profile verwenden).

20. Januar 2020/von Wolfgang
TPO Holz-Systeme GmbH, Färbereistraße 8, D-91578 Leutershausen, Telefon: +49 9823 92440-0, Telefax: +49 9823 92440-60, E-Mail: info@tpo-holz.de
https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2020/01/Licht-fällt-durch-den-Falz.jpg 6000 4000 Wolfgang https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2019/06/logo.png Wolfgang2020-01-20 14:00:572020-03-11 14:23:06Erleuchtung oder Mangel?

Normal oder Mangel

Allgemein

Bei der Montage von Türen entstehen immer wieder Situationen, in denen die Frage auftritt: ist das soweit OK oder liegt ein Mangel vor. Sehr häufig wird z. B. eine ggf. vorhandene Luft zwischen der Wand und der Bekleidung der Türzarge zum Diskussionsthema.
Grundsätzlich ist eine gewisse Toleranz im Bauwesen unumgänglich und daher zwingend zu akzeptieren. Steht die Zarge im Lot und die Wand ist innerhalb der erlaubten Toleranz schief, trägt der Lieferant der Tür keinerlei Verantwortung betreffen der Fuge. Lediglich, wenn die Wand über die Toleranzen der Norm hinaus schief/krumm oder aus dem Lot ist, müssen vor der Montage der Tür Bedenken angemeldet werden. Die Toleranzen im Bauwesen werden übrigens durch die DIN 18202 geregelt (kostenpflichtig zu beziehen über den Beuth-Verlag, www.beuth.de).
Im Allgemeinen darf eine Wand bis zu einer Höhe von 3 m 8 mm aus dem Lot stehen. Bei den üblichen Türhöhen wird in Fachkreisen ein Spaltmass zwischen Wand und Bekleidung von max. 7 mm als „allgemein anerkannte Regel der Technik“ angesehen.
Im oben gezeigten Bild liegt der Spalt noch innerhalb der Toleranzen. Damit besteht auch keine Verpflichtung, dass der Spalt geschlossen werden muss. Ist dies erwünscht, ist es eine Zusatzleistung.

Weitere Fragen aus der Praxis finden sich in unserem Beitrag in der BM-Bau- und Möbelschreiner, den wir im Downloadbereich zur Verfügung stellen (Häufige Fragen aus der Praxis) oder der auf der Homepage des BM zu finden ist https://www.bm-online.de/wissen/bauelemente/haeufige-fragen-aus-der-praxis/

14. Januar 2020/von Wolfgang
TPO Holz-Systeme GmbH, Färbereistraße 8, D-91578 Leutershausen, Telefon: +49 9823 92440-0, Telefax: +49 9823 92440-60, E-Mail: info@tpo-holz.de
https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2020/01/Bekleidung_Luft-zur-Wand.jpg 2027 1480 Wolfgang https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2019/06/logo.png Wolfgang2020-01-14 08:02:282020-03-11 14:35:12Normal oder Mangel
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