Anforderungen an die Barrierefreiheit sind inzwischen in vielen Bauordnungen verankert. Aufgrund der Bedeutung und der Wichtigkeit stehen die in Deutschland geltenden Normen DIN 18040-1 und DIN 18040-2 auf den Seiten des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr gebührenfrei zum Herunterladen bereit. Der folgende Link führt zu den beiden Normen, welche  die Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen nennen:

https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/planungsgrundlagen_barrierefreies_bauen.pdf

Die DIN 1804-1 ist die Planungsgrundlage für öffentlich zugängliche Gebäude,
die DIN 18040-2 jene für Wohnungen.

An dieser Stelle ist der Hinweis notwendig, dass einzelne Landesministerien einige Punkte der Norm relativieren oder als nicht verpflichtend deklariert haben.
Eine typischer Anforderung ist hier z. B. die Drückerhöhe bei Türen. Die Höhe darf in vielen Fällen bei den üblichen 105 cm bestehen bleiben statt sie auf 85 cm abzusenken.

Sollten Sie wegen Corona überwiegend über zu Hause bleiben und lesen gerne, empfehle ich den folgenden Link.

Das FeuerTrutz-Brandschutzmagazin zählt zu den renommiertesten Publikationen rund um das Thema Brandschutz. Die April 2020-Ausgabe steht als E-Paper kostenfrei zur Verfügung.

Persönlich lese ich das Magazin gerne, da es den Blickwinkel und das Verständnis zum Thema erweitert (und ich erhalte für diese Aussage keine Provision 🙂  ).

https://www.feuertrutz.de/feuertrutz-magazin-ausgabe-2-2020/150/75777/?utm_source=Newsletter&utm_medium=FEU&utm_campaign=Brandaktuell+330_08.04.2020

Ich wünsche Ihnen Frohe Ostern!

Fenster mit Brandschutzeigenschaften werden z. B. als F30, F60 oder F90-Fenster bezeichnet. Bei dieser Bezeichnung handelt es sich aber immer um „Festverglasungen“. Sobald ein Fenster zum Öffnen sein muss, greifen die europäischen Klassifizierungen und die lautet: EI30, EI60 oder EI90.

Dabei steht das „E“ für die Eignung des Bauelementes als Raumabschluss (Etanchéité).Das „I“ steht für Isolation. Dabei geht es darum, dass das Bauelement auf der feuerabgewandten Seite nicht zu heiss wird.

Entspricht das Bauelement EI30, bedeutet dies, dass es 30 Minuten als Raumabschluss den Feuerdurchtritt verhindert und dabei die maximal erlaubten Temperaturen auf der feuerabgwandten Seite nicht überschreitet. Ein F30-Brandschutzglas erfüllt bei Fenstern diese Anforderung (auf das Glas bezogen).

Ein E30-Bauelement hingegen darf auf der feuerabgewandten Seite beliebig heiss werden. Bei Fenstern könnte hier ein „G30“-Glas zum Einsatz kommen. Klar ist dann, dass das Glas die Hitzestrahlung ungehindert durchlässt – wie heiss das werden kann, kennt jeder, der einen Kaminofen/Schwedenofen mit Glasscheibe betreibt. Abstand halten ist hier oberstes Gebot, wenn es im Ofen brennt. Verständlich, dass insbesondere in Fluchtwegen, solche Gläser nicht zum Einsatz kommen sollten.

An Türen in Hotels werden je nach Einsatzbereich bestimmte bauordnungsrechtliche Anforderungen gestellt. Allerdings ist das in den Bundesländern nicht überall gleich – einige Länder haben Beherbergungsstätten-Verordnungen – an dere nicht. In

einer Tabelle haben wir die Fakten zusammengetragen.

Die Tabelle wurde in Zusammenhang mit einem Fachartikel in der BM-Bau- und Möbekschreiner „Spezial“ im Oktober 2019 veröffentlicht. Dort finden sich weitere Informationen rund um das Thema „Hoteltüren“. Der Beitrag ist hier zu finden: https://www.bm-online.de/wissen/bauelemente/variantenreich-und-speziell/

Bei Fragen bitte melden!

Verdichtetes Bauen erfordert gelegentlich den Einbau von Brandschutzfenstern. Dabei kommen Festverglasungen zum Einsatz oder Fenster zum Öffnen. Letztere gibt es von TPO auch mit einer 90-minütigen Feuerwiderstandsdauer. Sie sind mit der europäischen Klassifizierung EI90 gekennzeichnet und auch als Holz-Alu-Variante zu haben. Als Pionier im Bereich Brandschutz aus Holz und Glas verstehen wir unser Handwerk auch, wenn es um Denkmalschutz und Brandschutz geht.

Aussentüren müssen gelegentlich auch Anforderungen des Brandschutzes erfüllen. Aus Holz und Glas fertigen wir Aussentüren mit 30, 60 oder 90 Minuten Widerstand gegen Feuer. Die Türen können mit geschlossenen Türblätter, mit Lichtausschnitt/Füllungen oder als Vollholzrahmentür gefertigt werden.