Außenseiter im Brandschutz: Laubengangtüren und Außentüren
EI30C5S200
Rauch-, Schallschutz, Einbruch-, Durchschusshemmung – F30 – F60 – F90, Sonderlösungen
Außentüren und Brandschutz – eine seltene Kombination, die aber z. B. aufgrund des verdichteten Bauens oder aufgrund der Nutzungsänderung eines Gebäudes immer wieder vorkommt. Wir haben nicht nur den Brandschutz nachgewiesen, sondern liefern alle für Aussentüren erforderlichen Nachweise wie zur Schlagregendichtheit oder den U-Wert usw. mit.
Die Aussentüren werden je nach Einsatz auch als Laubengangtüren eingesetzt/bezeichnet.
Geht nicht – kommt schon mal vor!
Liegt kein fertiger Nachweise zu dem gewünschten Bauelement vor, kennen wir die baurechtlichen Möglichkeiten, Elemente trotzdem herzustellen die Verwendbarkeit nachzuweisen. So ist z. B. die Beantragung einer „Zustimmung im Einzelfall“ ein gängiger Weg, diese besonderen Elemente gemäss der geltenden Bauordnung verwenden zu dürfen – allerdings gibt es auch hier Grenzen.
CE für Aussenbauelemente
Für Fenster und Türen im Aussenbereich greift die CE-Kennzeichnungspflicht. Diese Bauelemente werden in Verbindung mit dem Brandschutz bereits europäisch klassifiziert:
EI30, EI60 oder EI90 für den Brandschutz, das „C“ steht für „Closing“ (= selbstschliessend) und das S steht für „smoke“(=Rauch).
Mehr Informationen?
In unserer Rubrik „Service“ finden Sie zahlreiche Dokumente wie Zulassungen, Nachweise, Einbauanleitungen oder Ausschreibungstexte. Hier geht’s zu „Service“ und hier zum Kontaktformular.
IBK-Nachhaltigkeitspreis 2018
Die RWD Schlatter gehört zu den Nominierten des Kantons Thurgau.
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