Türen und Bauelemente mit speziellen Funktionen
Türen werden als Funktionstüren bezeichnet, wenn sie im Gegensatz zu normalen Wohnraumtüren (Verbindung zwischen zwei Räumen) höhere Anforderungen erfüllen müssen.
Zu diesen höheren Anforderungen zählen u. a.:
- Brandschutz
- Rauchschutz
- Schallschutz
- Strahlenschutz
- Einbruchhemmung
- Barrierefreiheit
- Klimastabilität
- Beschusshemmung
- Feuchtraumeignung
- Nassraumeignung
- Mechanische Beanspruchung
- Türen in Fluchtwegen
- Automatisierung
- Zutrittssteuerung
- Ausbruchhemmend
- Vandalismusssicherheit
- Suizidhemmend
Drum prüfe ….. was eingebaut wird!
Die gestellten Anforderungen an Türen und Bauelmente werden in der Regel durch z. T. sehr aufwendige Prüfungen nachgewiesen.
Gemäss den Bauordnungen werden an Türen ebenfalls Anforderungen gestellt. Dies insbesondere, wenn es um Brandschutz oder Schallschutz geht. Auch in Verbindung mit der Fluchtwegsicherheit werden an Türen hohe Anforderungen seitens des Gesetzgebers und der Unfallversicherungsträger gestellt.
Je nach Einsatzgebiet spielen aber auch Strahlenschutz (z.B. bei Röntgenräumen), Einbruch- und Durchschusshemmung oder Barrierefreiheit eine wesentliche Rolle. In speziellen Gebäuden müssen Türen einbruch- und ausbruchhemmend, vandalismussicher und/oder suizidhemmend ausgestattet sein.
In Gebäuden mit hoher Nutzungsfrequenz oder hoher allgemeiner Belastung werden Türen oft besonderen mechanischen Belastungen ausgesetzt.
Bei anderen Bauelementen wie Fenstern und Aussentüren handelt es sich bei den speziellen Funktionen i. d. R. um Brand- und Rauchschutz sowie Einbruchhemmung oder Schallschutz. In seltenen Fällen kommt noch die Durchschusshemmung hinzu.
TPO fertigt und liefert in nahezu allen Bereichen die passenden Fenster und Türen.
IBK-Nachhaltigkeitspreis 2018
Die RWD Schlatter gehört zu den Nominierten des Kantons Thurgau.
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