Höchste Sicherheit mit Durchblick: Brandschutzfenster
EI30C2S200 – EI60C2S200 – EI90C2S200
Rauch-, Schallschutz, Einbruch-, Durchschusshemmung – F30 – F60 – F90, Sonderlösungen
Höchste Sicherheit ist oft mit Blickdichtheit verbunden – bei Brandschutzfenster bleibt der Durchblick aber gewahrt. Solche Fenster werden aus vergleichbaren Gründen gefordert wie Brandschutz-Aussentüren. Wir fertigen Brandschutzfenster als sogenannte Lüftungsflügel oder als selbstschliessende Bauelemente – feststehende Brandschutzverglasungen natürlich auch.
Feuer und Rauch – Wind und Wetter
Fenster und Aussentüren mit Anforderung an den Brandschutz sind keine Massenprodukte. Im Gegensatz zu den Innentüren, müssen Fenster und Aussentüren auch den Witterungsbedingungen stand halten und dabei ihre Funktion als abschliessendes Bauelement auf Dauer behalten.
Mit unseren Nachweisen ist es uns möglich, moderne Holz-Alu-Bauelemente herzustellen wie auch als Fenster und Aussentüren nach historischen Vorbildern (Denkmalschutz). Die Feuerwiderstandsdauer der Elemente beginnt mindestens bei 30 Minuten und endet aktuell bei 90 Minuten. Gemäss den europäischen Klassifizierungsberichten dürfen die Elemente als EI30- bis EI90-Fenster/Türen betitelt werden. In Verbindung mit der Selbstschliessung und dem Rauchschutznachweis ist eine Klassifizierung bis EI90C2S200 möglich. In unserer Broschüre haben wir eine kleine Tabelle zur Erläuterung der Klassifizierungen eingefügt.
Selbstverständlich liefern wir zu den Aussenelementen auch die erforderlichen Nachweise gemäss DIN EN 14351-1. Dazu zählen u. a. die Schlagregendichtheit, die Luftdurchlässigkeit und der Wärmedurchgang (U-Wert) mit.
Mit einer Rohbauöffnung von bis zu 260 cm Breite und 301 cm Höhe können auch sehr grosse zweiflügelige Brandschutzfenster oder -türen gefertigt werden. Da die Fenster mit feststehenden Seitenteilen gekoppelt werden können, lassen sich auch grosse Glasflächen realisieren. Die Fensterprofilierung erfolgt in Anlehnung an die DIN 68212, wodurch die Fenster optisch gut zu integrieren sind.
„Normale“ Fenster aus Holz, Holz-Alu, Kunststoff und Kunststoff-Alu finden Sie z. B. bei www.wertbau.de, dem Vollsortimenter im Fensterbau.
Geht nicht – kommt schon mal vor!
Liegt kein fertiger Nachweise zu dem gewünschten Bauelement vor, kennen wir die baurechtlichen Möglichkeiten, Elemente trotzdem herzustellen die Verwendbarkeit nachzuweisen. So ist z. B. die Beantragung einer „Zustimmung im Einzelfall“ ein gängiger Weg, diese besonderen Elemente gemäss der geltenden Bauordnung verwenden zu dürfen – allerdings gibt es auch hier Grenzen.
Mehr Informationen?
In unserer Rubrik „Service“ finden Sie zahlreiche Dokumente wie Zulassungen, Nachweise, Einbauanleitungen oder Ausschreibungstexte. Hier geht’s zu „Service“ und hier zum Kontaktformular.
IBK-Nachhaltigkeitspreis 2018
Die RWD Schlatter gehört zu den Nominierten des Kantons Thurgau.
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