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Höchste Sicherheit mit Durchblick: Brandschutzfenster und -verglasungen

Höchste Sicherheit ist oft mit Blickdichtheit verbunden – bei Brandschutzfenster bleibt der Durchblick aber gewahrt!

Solche Fenster werden aus vergleichbaren Gründen gefordert wie Brandschutz-Außentüren. Brandschutzfenster zum Öffnen sind hochwertige Sicherheitsprodukte. Klassifiziert werden sie als EI30-, EI60- oder EI90-Fenster.

Die Brandschutzeigenschaft kann mit der Selbstschließung (C2) oder dem Rauchschutz (S200 oder Sa) kombiniert werden. Beispiel: EI90-C2-S200.

Festverglaste Brandschutzfenster (Brandschutzverglasungen) bieten wir sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich an. Dabei können wir Elemente mit einer Feuerwiderstandsdauer von 30 oder 90 Minuten herstellen. Diese Elemente werden national klassifiziert als F30- oder F90-Verglasung.

Feuer und Rauch – Wind und Wetter

Aussentüren und Verglasungen mit Anforderung an den Brandschutz sind keine Massenprodukte. Im Gegensatz zu den Innentüren, müssen Verglasungen und Aussentüren auch den Witterungsbedingungen stand halten und dabei ihre Funktion als abschliessendes Bauelement auf Dauer behalten.

Mit unseren Nachweisen ist es uns möglich auch Laubengangtüren und Außentüren nach historischen Vorbildern (Denkmalschutz) herzustellen. Die Feuer­widerstands­dauer der Außentüren beträgt 30 Minuten. Gemäss den europäischen Klassifizierungsberichten dürfen die Elemente als EI30-Türen betitelt werden. In Verbindung mit der Selbstschliessung und dem Rauchschutznachweis lautet die Klassifizierung EI30C2S200 . In unserer Broschüre haben wir eine kleine Tabelle zur Erläuterung der Klassifizierungen eingefügt.

Selbstverständlich liefern wir zu den Aussenelementen auch die erforderlichen Nachweise gemäss DIN EN 14351-1. Dazu zählen u. a. die Schlagregendichtheit, die Luftdurchlässigkeit und der Wärmedurchgang (U-Wert) mit.

Feststehende Verglasungen werden nach nationalen Vorgaben klassifiziert. Hier stellen wir F30 und F90-Brandschutzverglasungen her – sowohl für die Innen- als auch für die Außenanwendung.

Geht nicht – kommt schon mal vor!

Liegt kein fertiger Nachweise zu dem gewünschten Bauelement vor, kennen wir die baurechtlichen Möglichkeiten, Elemente trotzdem herzustellen die Verwendbarkeit nachzuweisen. So ist z. B. für national klassifizierte Bauteile die Beantragung einer „Zustimmung im Einzelfall“ ein gängiger Weg, diese besonderen Elemente gemäss der geltenden Bauordnung verwenden zu dürfen – allerdings gibt es auch hier Grenzen.

Mehr Informationen?

In unserer Rubrik „Service“ finden Sie zahlreiche Dokumente wie Zulassungen, Nachweise, Einbauanleitungen oder Ausschreibungstexte. Hier geht’s zu „Service“ und hier zum Kontaktformular.

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