„Normale“ Innentüren erfüllen im Regelfall keine Anforderungen an die Dichtheit, an Schall-, Brand- oder Rauchschutz.
Regelmässig kommt es vor, dass durch solche Türen im Falzbereich Licht durchlassen. Bei normalen Innentüren ist dies kein Mangel, da eben Anforderungen an die Dichtheit nicht bestehen – weder normativ noch seitens des Gesetzgebers.
Die von Verbrauchern oft als „Dichtung“ bezeichneten Gummiprofile sind normativ „Dämpfungsprofile“ (siehe DIN 68706-2, Nr. 3.8 und 3.9). Die Dämpfung sorgt dafür, dass – wie früher üblich – das Türblatt beim Schließen nicht direkt an die Zarge anschlägt. Das Ziel: das Schließgeräusch der Tür wird durch das Profile gedämpft. Dämpfungsprofile erzeugen keinerlei Dichtheit der Türanlage.
Folglich darf die Tür „undicht“ sein – ob für Luft oder für Licht ist dabei egal.
Nicht selten kommen helle oder transparente Dämpfungsprofile zum Einsatz (oder auch Dichtungsprofile). Die Farbgebung bzw. die fehlende Farbe kann dazu führen, dass das Kunststoffprofil „leuchtet“. Auch dieser Effekt kann nicht als Mangel bewertete werden – es sein denn, dass dies vertraglich ausgeschlossen wurde (Hinweis: dann möglichst dunkle Profile verwenden).
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