Bei der Montage von Türen entstehen immer wieder Situationen, in denen die Frage auftritt: ist das soweit OK oder liegt ein Mangel vor. Sehr häufig wird z. B. eine ggf. vorhandene Luft zwischen der Wand und der Bekleidung der Türzarge zum Diskussionsthema.
Grundsätzlich ist eine gewisse Toleranz im Bauwesen unumgänglich und daher zwingend zu akzeptieren. Steht die Zarge im Lot und die Wand ist innerhalb der erlaubten Toleranz schief, trägt der Lieferant der Tür keinerlei Verantwortung betreffen der Fuge. Lediglich, wenn die Wand über die Toleranzen der Norm hinaus schief/krumm oder aus dem Lot ist, müssen vor der Montage der Tür Bedenken angemeldet werden. Die Toleranzen im Bauwesen werden übrigens durch die DIN 18202 geregelt (kostenpflichtig zu beziehen über den Beuth-Verlag, www.beuth.de).
Im Allgemeinen darf eine Wand bis zu einer Höhe von 3 m 8 mm aus dem Lot stehen. Bei den üblichen Türhöhen wird in Fachkreisen ein Spaltmass zwischen Wand und Bekleidung von max. 7 mm als „allgemein anerkannte Regel der Technik“ angesehen.
Im oben gezeigten Bild liegt der Spalt noch innerhalb der Toleranzen. Damit besteht auch keine Verpflichtung, dass der Spalt geschlossen werden muss. Ist dies erwünscht, ist es eine Zusatzleistung.
Weitere Fragen aus der Praxis finden sich in unserem Beitrag in der BM-Bau- und Möbelschreiner, den wir im Downloadbereich zur Verfügung stellen (Häufige Fragen aus der Praxis) oder der auf der Homepage des BM zu finden ist https://www.bm-online.de/wissen/bauelemente/haeufige-fragen-aus-der-praxis/