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Bei eingebauten Schallschutztüren wurde neulich von einem Bauherrn ein Nachweis der Trittschalldämmung gefordert.
Aufgrund der baulichen Situation überbrückte die Holzumfassungszarge eine schalltechnisch geplante Fuge, sodass hier eine Schallübertragung belegbar war.

Auch wenn Schall über diese „Überbrückung“ tatsächlich übertragen wird, ist dies kein Mangel. In der entsprechenden Norm, der DIN 4109-1 findet sich in der Tabelle 1, Zeile 4 bei den Türen bei der Trittschalldämmung ein – (Strich). Hier sind keine Werte anzugeben/zu erklären. Insofern gilt „nur“ das übliche Schalldämmmass für das Türelement.