TPO-Holz-Systeme GmbH
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Türen zur Genesung

Allgemein, Barrierefreiheit, Bauordnung, Brandschutz, Fluchtweg, Gesundheitswesen, Hospital, Krankenhaus, Sonderbauordnungen

Der Artikel „Türen zu Genesung“ (Türen im Krankenhaus) steht zur Verfügung. In der  Ausgabe der BM- Bau- und Möbelschreiner April 21 kann der Beitrag nachgelesen werden.

Da der Artikel im Original umfassender ist und aus Platzgründen „eingekürzt“ werden musste, stellen wir die Langversion im Downloadbereich ( https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2021/04/0_T%C3%BCren-im-Krankenhaus_T%C3%BCren-zur-Genesung.pdf ) oder auf E-Mail-Anfrage zur Verfügung.

 

1. April 2021/von Wolfgang
TPO Holz-Systeme GmbH, Färbereistraße 8, D-91578 Leutershausen, Telefon: +49 9823 92440-0, Telefax: +49 9823 92440-60, E-Mail: info@tpo-holz.de
https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2021/04/Artikel-04-21.jpg 468 935 Wolfgang https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2019/06/logo.png Wolfgang2021-04-01 08:30:122021-07-06 08:31:04Türen zur Genesung

Trittschall und Schallschutztüren

Allgemein, Bauordnung, Normen, Schallschutztür, Wohnungseingangstür

Bei eingebauten Schallschutztüren wurde neulich von einem Bauherrn ein Nachweis der Trittschalldämmung gefordert.
Aufgrund der baulichen Situation überbrückte die Holzumfassungszarge eine schalltechnisch geplante Fuge, sodass hier eine Schallübertragung belegbar war.

Auch wenn Schall über diese „Überbrückung“ tatsächlich übertragen wird, ist dies kein Mangel. In der entsprechenden Norm, der DIN 4109-1 findet sich in der Tabelle 1, Zeile 4 bei den Türen bei der Trittschalldämmung ein – (Strich). Hier sind keine Werte anzugeben/zu erklären. Insofern gilt „nur“ das übliche Schalldämmmass für das Türelement.

 

 

 

 

 

 

22. Januar 2021/von Wolfgang
TPO Holz-Systeme GmbH, Färbereistraße 8, D-91578 Leutershausen, Telefon: +49 9823 92440-0, Telefax: +49 9823 92440-60, E-Mail: info@tpo-holz.de
https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2021/01/DIN-4109_Auszug_-Tabelle-1.jpg 589 598 Wolfgang https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2019/06/logo.png Wolfgang2021-01-22 17:54:522021-01-22 17:54:52Trittschall und Schallschutztüren

Türen-Seminar

Allgemein, Barrierefreiheit, Bauordnung, Beherbergungsstätten-Verordnung, Brandschutz, dicht- und selbstschließend, dichtschließend, Fluchtweg, Kindergarten, Normen, Regeln der Techni, Sonderbauordnungen, Wohnungseingangstür

Aktiv für Tischler und Schreiner: TÜREN-SEMINAR in NRW

Innentür-Seminar – Wieder einmal durften wir für den Fachverband Tischlerhandwerk NRW ein ganztägiges Seminar über Innentüren durchführen. Dabei ging es neben den Forderungen aus dem Baurecht, der Arbeitssicherheit auch um Normen und allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie um typische Mängel und deren Ursachen.

Gerne stehen wir auch anderen Verbänden, Schulen und Einrichtungen nach Absprache als Referent zur Verfügung.

 

7. Oktober 2020/von Wolfgang
TPO Holz-Systeme GmbH, Färbereistraße 8, D-91578 Leutershausen, Telefon: +49 9823 92440-0, Telefax: +49 9823 92440-60, E-Mail: info@tpo-holz.de
https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2019/06/logo.png 0 0 Wolfgang https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2019/06/logo.png Wolfgang2020-10-07 19:54:062020-10-07 19:55:21Türen-Seminar

Freilauftürschließer teils verpflichtend

Allgemein, Bauordnung, Brandschutz, Brandschutzkonzept, dicht- und selbstschließend, Sonderbauordnungen

In NRW wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) ein Beschluss hinsichtlich Freilauftürschließer an Türen von Privaträumen in Pflegeeinrichtungen gefasst.
Die Kägerin wendete sich gegen die Bestimmung der erteilten Baugenehmigung, wonach gemäß der „Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen“ des Landes NRW vom 17.03.2011 Freilauftürschließer an Türen zu den Privaträumen anzubringen sind (Hinweis: die Anforderungen steht im Zusammenhang mit der Grundrissgestaltung und dem Brandschutzkonzept).

Das Gericht hat der Klägerin nicht Recht gegeben und die Klage abgewiesen und führt dazu (auszugweise) aus:

„Das automatische Schließen der Türen zu den privaten Zimmern im Brandfall kann danach wirksam dazu beitragen, dass die nicht beziehungsweise nur eingeschränkt zur Selbstrettung fähigen Bewohner, die sich nicht in dem Raum befinden, in dem der Brand ausgebrochen ist, bis zum Eintreffen von Feuerwehr- und Rettungspersonal vor Feuer und Rauch geschützt sind und dass die Rettungswege selbst feuer- und rauchfrei bleiben, sodass eine Fremdrettung möglichst schnell erfolgen kann.

In der Stellungnahme der Feuerwehr wird klargestellt, dass eine Rettung von fünf und mehr Personen aus einem verrauchten Bereich eine kaum zu bewältigende Aufgabe für die Rettungskräfte sei. Freilauftürschließer an den Türen zu den privaten Zimmern können also helfen, im Brandfall möglichst viele Personen zu retten, und dienen damit dem Schutz jedes einzelnen Bewohners.

Die Gefahr, dass die Person, in deren Zimmer ein Feuer ausbreche, dieses nur wegen des Freilauftürschließers nicht mehr selbstständig verlassen könne, hat die Vertreterin der Feuerwehr in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht als theoretisch bezeichnet. Dass sich diese theoretische Gefahr jemals verwirklicht hätte, sei ihr nicht bekannt. Auch die Klägerin hat einen solchen Fall nicht benannt.

Die Anordnung, die Türen der privaten Zimmer mit Freilauftürschließern zu versehen, stellt sich vor diesem Hintergrund ausgehend von den damit verfolgten Zielen des vorbeugenden Brandschutzes auch mit Blick auf die verbleibenden Risiken für einzelne Personen bei einem bestimmten Brandszenario als abwägungsgerecht dar. Der Vorhalt der Klägerin, es werde das Leben der Person, in deren Zimmer ein Brand ausbreche, zugunsten der Leben der Mitbewohner „geopfert“, liegt neben der Sache.“

„Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen“

„Beschluss OVG Münster vom 4.6.2020 – 10A2913“

 

25. September 2020/von Wolfgang
TPO Holz-Systeme GmbH, Färbereistraße 8, D-91578 Leutershausen, Telefon: +49 9823 92440-0, Telefax: +49 9823 92440-60, E-Mail: info@tpo-holz.de
https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2019/11/TPO–Einsatzbereiche–Pflegeheim_seniors.jpg 1030 1030 Wolfgang https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2019/06/logo.png Wolfgang2020-09-25 09:16:032020-09-25 09:17:07Freilauftürschließer teils verpflichtend

Bestandschutz – gilt er oder gilt er nicht?

Allgemein, Bauordnung, Brandschutz, Brandschutzfenster, Brandschutzkonzept, Brandschutztür, Normen, Regeln der Technik

Nicht selten wird sich bei der Änderungen baulicher Anlagen oder beim Tausch von Bauelementen auf den Bestandschutz berufen.

Hierzu hat der FeuerTrutz-Verlag eine Veröffentlichung herausgegeben, die wir Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung stellen.

Gehen Sie in den TPO-Downloadbereich (https://www.tpo-holz.de/service/downloads/) oder nutzen Sie den Kurzlink: https://t1p.de/trqe0.

Natürlich können Sie auch den Link zum FeuerTrutzverlag nutzen: https://www.feuertrutz.de/feuertrutz-dossier-brandschutz-im-bestand/150/76674/?utm_source=Newsletter&utm_medium=FEU&utm_campaign=Brandaktuell+333_20.05.2020

3. Juni 2020/von Wolfgang
TPO Holz-Systeme GmbH, Färbereistraße 8, D-91578 Leutershausen, Telefon: +49 9823 92440-0, Telefax: +49 9823 92440-60, E-Mail: info@tpo-holz.de
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Brandschutzkonzepte – Türen und Fenster als wichtige Bestandteile

Allgemein, Bauordnung, Brandschutz, Brandschutzfenster, Brandschutzkonzept, Brandschutztür

Tischler, Schreiner, Objekteure, Innenausbauer usw. werden nicht selten mit Anforderungen aus Brandschutzkonzepten konfrontiert. Nicht immer erscheinen Vorgaben aus dem Konzept verständlich oder nachvollziehbar.

Eine Grundinformation zu Brandschutzkonzepten hat Josef Mayr, Sachverständiger für baulichen Brandschutz und Hauptautor des Brandschutzatlas zusammengestellt.

Mit Bezug auf das Land Nordrhein-Westfalen stellt er die wesentlichen Aspekte zu den Brandschutzkonzepten  im folgenden Beitrag vor. Der Beitrag geht nicht auf Brandschutztüren oder Brandschutzfenster ein, sondern dient zum allgemeinen Verständnis und ist für jene interessant, die sich mit dem Thema „Brandschutz“ befassen.

https://www.feuertrutz.de/erstellung-von-brandschutzkonzepten-nach-der-bauordnung-nrw/150/76218/

6. Mai 2020/von Wolfgang
TPO Holz-Systeme GmbH, Färbereistraße 8, D-91578 Leutershausen, Telefon: +49 9823 92440-0, Telefax: +49 9823 92440-60, E-Mail: info@tpo-holz.de
https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2020/01/muenchen_staatstheater_028.jpg 1000 1500 Wolfgang https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2019/06/logo.png Wolfgang2020-05-06 15:15:082020-05-06 15:15:08Brandschutzkonzepte – Türen und Fenster als wichtige Bestandteile

IBK-Nachhaltigkeitspreis 2018

Die RWD Schlatter gehört zu den Nominierten des Kantons Thurgau.

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