Gelegentlich werden bei  Türen „erhöhte“ Anforderungen an den Schallschutz gestellt.

Diese erhöhten Anforderungen gelten dann, wenn sie vertraglich vereinbart wurden und basieren auf Schalldämmwerte der DIN 4109-5 „Schallschutz im Hochbau – Teil 5: erhöhte Anforderungen“. Diese Norm wurde zuletzt im August 2020 veröffentlich.

Gelten die „normalen“ Anforderungen, sind 27 dB bzw. 37 dB einzuhalten – abhängig davon, ob die Tür in einen geschlossenen Flur führt oder direkt in den Wohnbereich.

Ist der Flur nur teilweise offen, gelten ebenfalls die 37 dB.

Sind die erhöhten Anforderungen einzuhalten, müssen die Türen jeweils 5 dB mehr „leisten“: