Fenster mit Brandschutzeigenschaften werden z. B. als F30, F60 oder F90-Fenster bezeichnet. Bei dieser Bezeichnung handelt es sich aber immer um „Festverglasungen“. Sobald ein Fenster zum Öffnen sein muss, greifen die europäischen Klassifizierungen und die lautet: EI30, EI60 oder EI90.

Dabei steht das „E“ für die Eignung des Bauelementes als Raumabschluss (Etanchéité).Das „I“ steht für Isolation. Dabei geht es darum, dass das Bauelement auf der feuerabgewandten Seite nicht zu heiss wird.

Entspricht das Bauelement EI30, bedeutet dies, dass es 30 Minuten als Raumabschluss den Feuerdurchtritt verhindert und dabei die maximal erlaubten Temperaturen auf der feuerabgwandten Seite nicht überschreitet. Ein F30-Brandschutzglas erfüllt bei Fenstern diese Anforderung (auf das Glas bezogen).

Ein E30-Bauelement hingegen darf auf der feuerabgewandten Seite beliebig heiss werden. Bei Fenstern könnte hier ein „G30“-Glas zum Einsatz kommen. Klar ist dann, dass das Glas die Hitzestrahlung ungehindert durchlässt – wie heiss das werden kann, kennt jeder, der einen Kaminofen/Schwedenofen mit Glasscheibe betreibt. Abstand halten ist hier oberstes Gebot, wenn es im Ofen brennt. Verständlich, dass insbesondere in Fluchtwegen, solche Gläser nicht zum Einsatz kommen sollten.

Verdichtetes Bauen erfordert gelegentlich den Einbau von Brandschutzfenstern. Dabei kommen Festverglasungen zum Einsatz oder Fenster zum Öffnen. Letztere gibt es von TPO auch mit einer 90-minütigen Feuerwiderstandsdauer. Sie sind mit der europäischen Klassifizierung EI90 gekennzeichnet und auch als Holz-Alu-Variante zu haben. Als Pionier im Bereich Brandschutz aus Holz und Glas verstehen wir unser Handwerk auch, wenn es um Denkmalschutz und Brandschutz geht.