Darf der das?
Diese Frage wird nicht selten gestellt, wenn es um Funktionstüren geht. In der aktuellen BM-Spezial-Ausgabe (Bau- und Möbelschriener, https://www.bm-online.de/wissen/bauelemente/darf-der-das/) gehen wir auf einige Punkte ein.

Übrigens, die sonstigen Artikel finden Sie auch hier: https://www.tpo-holz.de/service/downloads/ unter „Veröffentlichungen“.

 

TPO ist Spezialist für die Fertigung von Rahmentüren mit und ohne Anforderungen. Mit unserer aktuellen Kurzbroschüre zeigen wir komprimiert die wesentlichen Möglichkeiten dieser hochwertigen Türen und Wände.
Türen dieser Bauart finden sich überwiegend im Objektbauten, Büros usw. Aber auch im exklusiven Privatsegment sind Rahmentüren ein echter Hingucker – setzen sie sich doch gestalterisch und qualitativ deutlich von einem grossen Teil üblicher Innentüren ab.

Sie benötigen ein Angebot: Bitte sende Sie Ihre Anfrage an vertrieb@tpo-holz.de und Sie erhalten in Kürze Ihr Angebot – aber Achtung: nur der Blick auf „unten rechts“ reicht nicht – unsere Qualitätsstandards erklären wir gerne.

 

Zu unserer Kurzbroschüre geht es hier.

Mit unserer brandaktuellen Broschüre stellen wir die Leistungen und Möglichkeiten der TPO Holz-Systeme GmbH vor: individuelle Türen und Brandschutzfenster, nicht „von der Stange“, einmalig und genauso wie es die Kunden, die Architekten/-innen, Schreiner/innen oder Einrichter/Objekteure benötigen.

Wir wünschen Spass beim Durchblättern!

Gerne stellen wir die Broschüre auch in der gedruckten Variante zur Verfügung – kurze Nachricht an uns und die Post geht ab!

Sollten Sie wegen Corona überwiegend über zu Hause bleiben und lesen gerne, empfehle ich den folgenden Link.

Das FeuerTrutz-Brandschutzmagazin zählt zu den renommiertesten Publikationen rund um das Thema Brandschutz. Die April 2020-Ausgabe steht als E-Paper kostenfrei zur Verfügung.

Persönlich lese ich das Magazin gerne, da es den Blickwinkel und das Verständnis zum Thema erweitert (und ich erhalte für diese Aussage keine Provision 🙂  ).

https://www.feuertrutz.de/feuertrutz-magazin-ausgabe-2-2020/150/75777/?utm_source=Newsletter&utm_medium=FEU&utm_campaign=Brandaktuell+330_08.04.2020

Ich wünsche Ihnen Frohe Ostern!

Fenster mit Brandschutzeigenschaften werden z. B. als F30, F60 oder F90-Fenster bezeichnet. Bei dieser Bezeichnung handelt es sich aber immer um „Festverglasungen“. Sobald ein Fenster zum Öffnen sein muss, greifen die europäischen Klassifizierungen und die lautet: EI30, EI60 oder EI90.

Dabei steht das „E“ für die Eignung des Bauelementes als Raumabschluss (Etanchéité).Das „I“ steht für Isolation. Dabei geht es darum, dass das Bauelement auf der feuerabgewandten Seite nicht zu heiss wird.

Entspricht das Bauelement EI30, bedeutet dies, dass es 30 Minuten als Raumabschluss den Feuerdurchtritt verhindert und dabei die maximal erlaubten Temperaturen auf der feuerabgwandten Seite nicht überschreitet. Ein F30-Brandschutzglas erfüllt bei Fenstern diese Anforderung (auf das Glas bezogen).

Ein E30-Bauelement hingegen darf auf der feuerabgewandten Seite beliebig heiss werden. Bei Fenstern könnte hier ein „G30“-Glas zum Einsatz kommen. Klar ist dann, dass das Glas die Hitzestrahlung ungehindert durchlässt – wie heiss das werden kann, kennt jeder, der einen Kaminofen/Schwedenofen mit Glasscheibe betreibt. Abstand halten ist hier oberstes Gebot, wenn es im Ofen brennt. Verständlich, dass insbesondere in Fluchtwegen, solche Gläser nicht zum Einsatz kommen sollten.

Da alle Brand- und Rauchschutzabschlüsse in Deutschland im Brandfall geschlossen sein müssen und damit „selbstschließend“ auszuführen sind, gilt dies auch für Fenster.

Damit Fenster im Brandfall geschlossen sind, gibt es vier Ausführungsmöglichkeiten.

1. Lüftungsflügel:
Das Fenster kann zum Lüften im geöffneten Zustand festgestellt werden bzw. mit einer Freilaufschließer ausgestattet sein. Im Brandfall erkennt ein Rauchmelder den Rauch. Der aufgeschraubte oder integrierte Schließer schließt das Fenster. Bei 2-flügeligen Fenstern muss eine Schließfolgeregelung eingebaut sein, damit die Fenster korrekt schließen. Diese Variante bedarf der Zustimmung der Genehmigungsbehörde bzw. einer Zustimmung im Einzelfall.

2. Reinigungsflügel:
Das Fenster hat einen Schließer, aber keine Feststellung/Freiluaffunktion. Das Fenster darf nur zu Reinigungszwecken geöffnet und nicht – z. B. mit Gegenständen – offengehalten werden. Auch hier muss bei 2-flügeligen Fenstern eine Schließfolgeregelung eingebaut sein.

3. Reinigungsflügel ohne Selbstschließung
Das Fenster hat keinen Schließer. Diese Fenster dürfen nur kurz geöffnet werden, wenn das Öffnen und Schließen jedes Mal schriftlich dokumentiert wird. Die organisatorische Verantwortung wiegt hier deutlich mehr als bei den vorgenannten Varianten und wird daher nur in seltenen Fällen gewählt.

4. Die festverglasten Fenster.

Aus Kostengründen schliessen manche Kunden die Wandöffnung, indem sie zugemauert wird – eine Variante, die den Wohnkomfort bzw. den Wert der Immobilie eher nicht steigert.

Am 21. Februar 2020 findet der diesjährige Bayerische Fenstertag des Fachverband Schreinerhandwerk Bayern in Feuchtwangen statt. Wir nehmen daran teil. Vielleicht sieht man sich!