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Fenster mit Brandschutzeigenschaften werden z. B. als F30, F60 oder F90-Fenster bezeichnet. Bei dieser Bezeichnung handelt es sich aber immer um „Festverglasungen“. Sobald ein Fenster zum Öffnen sein muss, greifen die europäischen Klassifizierungen und die lautet: EI30, EI60 oder EI90.

Dabei steht das „E“ für die Eignung des Bauelementes als Raumabschluss (Etanchéité).Das „I“ steht für Isolation. Dabei geht es darum, dass das Bauelement auf der feuerabgewandten Seite nicht zu heiss wird.

Entspricht das Bauelement EI30, bedeutet dies, dass es 30 Minuten als Raumabschluss den Feuerdurchtritt verhindert und dabei die maximal erlaubten Temperaturen auf der feuerabgwandten Seite nicht überschreitet. Ein F30-Brandschutzglas erfüllt bei Fenstern diese Anforderung (auf das Glas bezogen).

Ein E30-Bauelement hingegen darf auf der feuerabgewandten Seite beliebig heiss werden. Bei Fenstern könnte hier ein „G30“-Glas zum Einsatz kommen. Klar ist dann, dass das Glas die Hitzestrahlung ungehindert durchlässt – wie heiss das werden kann, kennt jeder, der einen Kaminofen/Schwedenofen mit Glasscheibe betreibt. Abstand halten ist hier oberstes Gebot, wenn es im Ofen brennt. Verständlich, dass insbesondere in Fluchtwegen, solche Gläser nicht zum Einsatz kommen sollten.

Am 21. Februar 2020 findet der diesjährige Bayerische Fenstertag des Fachverband Schreinerhandwerk Bayern in Feuchtwangen statt. Wir nehmen daran teil. Vielleicht sieht man sich!