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Es erreichen uns immer wieder Fragen, ob Wohnungsabschlusstüren einen Türschliesser haben müssen. Die Bauordnungen regeln diese Fragestellung.

In der anhängenden Tabelle stelle ich eine Zusammenstellung und detaillierte Quellenangabe zur Verfügung – wie immer: ohne Gewähr – die Infos sollten grundsätzlich gecheckt werden, bevor man sie verwendet.

 

Die Tabelle kann aus dem Downloadbereich von www.tpo-holz.de heruntergeladen werden:

https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2020/09/Wohnungseingangstüren_Übersichtstabelle.pdf

 

Die „Klimaklassen“ führen immer wieder zu Irritationen. Bei den „Klimaklassen“ ist allgemein bekannt, dass sich Türen um max. 4 mm (dies gilt als allgemein anerkannte Regel) verziehen dürfen – auch ist bekannt, dass es unterschiedliche Klimate gibt. Diese Klimaklassen werden für Innentüren durch die RAL-Gütegemeinschaft Innentüren definiert. Basis sind europäische Prüf- und Klassifizierungsnormen.
Die nachstehende Tabelle zeigt den Zusammenhang zwischen den „Klimaklassen“ und den Klassifizierungen nach europäischen Normen.

Einzelne Unternehmen klassifizieren weder nach RAL noch nach den europäischen Normen mit z. B. „Fa. XY-Klimaklasse III“. Im Allgemeinen entspricht diese Klassifizierung der der RAL-Gütegemeinschaft – ggf. sollte nachgefragt werden.

Gelegentlich geben Firmen auch eine „Klimaklasse IV“ an. Hier ist zu klären, welche Klimate bzw. Eckdaten zugrunde liegen. Gewöhnlich erfolgt diese Klassifizierung in Verbindung mit Außentüren. Im Außenbereich wird in der Regel das Klima c, d und e abgeprüft. Klima „d“ bedeutet: -15°C, bei Klima „e“ wird die Wärmeeinwirkung der Sonne simuliert.

In der Tabelle haben wir den Sachverhalt zusammengestellt.

Klimaklasse_Tabelle