Darf der das?
Diese Frage wird nicht selten gestellt, wenn es um Funktionstüren geht. In der aktuellen BM-Spezial-Ausgabe (Bau- und Möbelschriener, https://www.bm-online.de/wissen/bauelemente/darf-der-das/) gehen wir auf einige Punkte ein.

Übrigens, die sonstigen Artikel finden Sie auch hier: https://www.tpo-holz.de/service/downloads/ unter „Veröffentlichungen“.

 

Der Artikel „Türen zu Genesung“ (Türen im Krankenhaus) steht zur Verfügung. In der  Ausgabe der BM- Bau- und Möbelschreiner April 21 kann der Beitrag nachgelesen werden.

Da der Artikel im Original umfassender ist und aus Platzgründen „eingekürzt“ werden musste, stellen wir die Langversion im Downloadbereich ( https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2021/04/0_T%C3%BCren-im-Krankenhaus_T%C3%BCren-zur-Genesung.pdf ) oder auf E-Mail-Anfrage zur Verfügung.

 

Aktiv für Tischler und Schreiner: TÜREN-SEMINAR in NRW

Innentür-Seminar – Wieder einmal durften wir für den Fachverband Tischlerhandwerk NRW ein ganztägiges Seminar über Innentüren durchführen. Dabei ging es neben den Forderungen aus dem Baurecht, der Arbeitssicherheit auch um Normen und allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie um typische Mängel und deren Ursachen.

Gerne stehen wir auch anderen Verbänden, Schulen und Einrichtungen nach Absprache als Referent zur Verfügung.

 

Anforderungen an die Barrierefreiheit sind inzwischen in vielen Bauordnungen verankert. Aufgrund der Bedeutung und der Wichtigkeit stehen die in Deutschland geltenden Normen DIN 18040-1 und DIN 18040-2 auf den Seiten des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr gebührenfrei zum Herunterladen bereit. Der folgende Link führt zu den beiden Normen, welche  die Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen nennen:

https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/planungsgrundlagen_barrierefreies_bauen.pdf

Die DIN 1804-1 ist die Planungsgrundlage für öffentlich zugängliche Gebäude,
die DIN 18040-2 jene für Wohnungen.

An dieser Stelle ist der Hinweis notwendig, dass einzelne Landesministerien einige Punkte der Norm relativieren oder als nicht verpflichtend deklariert haben.
Eine typischer Anforderung ist hier z. B. die Drückerhöhe bei Türen. Die Höhe darf in vielen Fällen bei den üblichen 105 cm bestehen bleiben statt sie auf 85 cm abzusenken.

An Türen in Hotels werden je nach Einsatzbereich bestimmte bauordnungsrechtliche Anforderungen gestellt. Allerdings ist das in den Bundesländern nicht überall gleich – einige Länder haben Beherbergungsstätten-Verordnungen – an dere nicht. In

einer Tabelle haben wir die Fakten zusammengetragen.

Die Tabelle wurde in Zusammenhang mit einem Fachartikel in der BM-Bau- und Möbekschreiner „Spezial“ im Oktober 2019 veröffentlicht. Dort finden sich weitere Informationen rund um das Thema „Hoteltüren“. Der Beitrag ist hier zu finden: https://www.bm-online.de/wissen/bauelemente/variantenreich-und-speziell/

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