Darf der das?
Diese Frage wird nicht selten gestellt, wenn es um Funktionstüren geht. In der aktuellen BM-Spezial-Ausgabe (Bau- und Möbelschriener, https://www.bm-online.de/wissen/bauelemente/darf-der-das/) gehen wir auf einige Punkte ein.

Übrigens, die sonstigen Artikel finden Sie auch hier: https://www.tpo-holz.de/service/downloads/ unter „Veröffentlichungen“.

 

Für unsere Kunden haben wir die Informationen rund um Fenster (wir stellen „nur“ Brandschutzfenster her) erneuert.

Das Dokument kann im Downloadbereich oder hier heruntergeladen werden: https://www.tpo-holz.de/wp-content/uploads/2020/11/Hinweise_Pflege-_und_Bedienungsanleitung_Fenster.pdf

 

Nicht selten wird sich bei der Änderungen baulicher Anlagen oder beim Tausch von Bauelementen auf den Bestandschutz berufen.

Hierzu hat der FeuerTrutz-Verlag eine Veröffentlichung herausgegeben, die wir Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung stellen.

Gehen Sie in den TPO-Downloadbereich (https://www.tpo-holz.de/service/downloads/) oder nutzen Sie den Kurzlink: https://t1p.de/trqe0.

Natürlich können Sie auch den Link zum FeuerTrutzverlag nutzen: https://www.feuertrutz.de/feuertrutz-dossier-brandschutz-im-bestand/150/76674/?utm_source=Newsletter&utm_medium=FEU&utm_campaign=Brandaktuell+333_20.05.2020

Anforderungen an die Barrierefreiheit sind inzwischen in vielen Bauordnungen verankert. Aufgrund der Bedeutung und der Wichtigkeit stehen die in Deutschland geltenden Normen DIN 18040-1 und DIN 18040-2 auf den Seiten des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr gebührenfrei zum Herunterladen bereit. Der folgende Link führt zu den beiden Normen, welche  die Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen nennen:

https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/planungsgrundlagen_barrierefreies_bauen.pdf

Die DIN 1804-1 ist die Planungsgrundlage für öffentlich zugängliche Gebäude,
die DIN 18040-2 jene für Wohnungen.

An dieser Stelle ist der Hinweis notwendig, dass einzelne Landesministerien einige Punkte der Norm relativieren oder als nicht verpflichtend deklariert haben.
Eine typischer Anforderung ist hier z. B. die Drückerhöhe bei Türen. Die Höhe darf in vielen Fällen bei den üblichen 105 cm bestehen bleiben statt sie auf 85 cm abzusenken.

Sollten Sie wegen Corona überwiegend über zu Hause bleiben und lesen gerne, empfehle ich den folgenden Link.

Das FeuerTrutz-Brandschutzmagazin zählt zu den renommiertesten Publikationen rund um das Thema Brandschutz. Die April 2020-Ausgabe steht als E-Paper kostenfrei zur Verfügung.

Persönlich lese ich das Magazin gerne, da es den Blickwinkel und das Verständnis zum Thema erweitert (und ich erhalte für diese Aussage keine Provision 🙂  ).

https://www.feuertrutz.de/feuertrutz-magazin-ausgabe-2-2020/150/75777/?utm_source=Newsletter&utm_medium=FEU&utm_campaign=Brandaktuell+330_08.04.2020

Ich wünsche Ihnen Frohe Ostern!