Aktiv für Tischler und Schreiner: TÜREN-SEMINAR in NRW

Innentür-Seminar – Wieder einmal durften wir für den Fachverband Tischlerhandwerk NRW ein ganztägiges Seminar über Innentüren durchführen. Dabei ging es neben den Forderungen aus dem Baurecht, der Arbeitssicherheit auch um Normen und allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie um typische Mängel und deren Ursachen.

Gerne stehen wir auch anderen Verbänden, Schulen und Einrichtungen nach Absprache als Referent zur Verfügung.

 

Immer wieder wird verlangt, dass Türen mit der Kindergarten-Kante ausgestattet werden. Den Ursprung für diese (berechtigte) Forderung stammt aus der Unfallverhütungsvorschrift für Kindergärten und Kindertagesstätten, der sogenannten „DGUV Regel 102-002“. Herausgeber ist der Spitzenverband der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV, www.dguv.de). Dort finden sich an unterschiedlichen Stellen die Forderung:

  • Um Verletzungsgefahren zu vermeiden sind Kanten mit einem Abrundungsradius ≥ 2 mm zu versehen oder die Kanten werden gebrochen/gefast (dem Abrundungsradius von ≥ 2 mm entsprechend).
  • Die Hinweise finden sich im §9 Wände/Stützen, § 12 (2) Treppen und § 14 (2) Ausstattungen.
  • In § 13 finden sich die Vorgaben für Türen (u. a. Vermeiden von Quetsch- und Scherstellen an Nebenschließkanten) .

Die „DGUV-Regel 102-002“ finden Sie hier.

In einer Tabelle haben wir wichtige Regeln zu Kindergärten, Versammlungsstätten usw. zusammengefasst.