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Startseite > Service > Funktionen / Anforderungen > Brandschutz

Wissenswertes rund um Brandschutz

Feuerschutzabschlüsse („Brandschutztüren“) sind dafür bestimmt, im Gefahrenfall der Ausbreitung eines Feuers entgegenzuwirken. Brandschutztüren verschließen Öffnungen, die z. B. in Brandwänden vorhanden sind. Die Türen verhindern für eine bestimmte, definierte Zeit den Durchtritt von Feuer, damit

  1. eine Rettung von Menschen über den sog. zweiten Rettungsweg möglich ist und
  2. die angrenzenden Gebäudeteile durch die Feuerwehr gesichert werden können.

Feuerwiderstand ist geregelt

Unter Berücksichtigung der Alarmierungszeiten der Feuerwehr werden in Deutschland nur Feuerschutzabschlüsse verwendet, die einem Feuer mindestens 30 Minuten widerstehen können. Bei einem Feuerwiderstand von 30 Minuten gelten diese Türen als „feuerhemmend“. Diese Türen werden im Innenbereich als T30-Türen bezeichnet und sind mit einem Metallschild gekennzeichnet

Bei besonderen Anforderungen werden Feuerschutzabschlüsse verwendet, die eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten haben. Diese Türen sind „feuerbeständig“ und werden als T90-Türen bezeichnet. Auch diese Türen werden mit einem Metallschild gekennzeichnet. Bestandteil von Brandschutztüren ist immer eine Einbau- und Wartungsanleitung.

Im Außenbereich gelten bereits europäische Klassifizierungen wie z. B. EI30C2Sa.

Obwohl Holz brennt, ist Holz ein idealer Werkstoff für Brandschutztüren. Im Gegensatz zu Metalltüren verziehen sich Holztüren während des Brandes deutlich weniger – ein wichtiger Aspekt zur Verhinderung von Feuerdurchtritt.

Feuerschutztüren/Feuerschutzabschlüsse müssen den Vorschriften entsprechen. Prüfnachweise müssen nationalen Vorgaben (bei Innentüren) oder europäischen Regeln (Außentüren, Fenster) entsprechen.

Offene Türen = nur mit Feststellanlage

Da Feuerschutzabschlüsse nur geschlossen ihre Aufgabe erfüllen können, müssen sie „selbstschließend“ sein und dürfen nur kurzzeitig für den Durchgang von Personen geöffnet werden. Sollen die Türen hingegen überwiegend „offen“ stehen, sind Feststellanlagen zu verwenden. Die Feststellanlage gibt die Tür über einen Rauchmelder frei, wenn Rauch erkannt wird. Die Tür schließt dann.

Brand und Rauch bilden die größten Gefahren in Gebäuden. Während früher ganze Dörfer und Städte Bränden zum Opfer fielen, bietet die heutige Ausstattung von Gebäuden eine hohe Sicherheit – allerdings kann diese Sicherheit nie 100% betragen. Das verbleibende Risiko kann vermindert werden, wenn das Thema – im Kleinen wie im Großen – sehr ernst genommen wird.

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