Wissenswertes rund um den Rauchschutz
Rauchschutztüren sind dafür bestimmt Rauchdurchtritt durch Baukörperöffnungen für ca. 10 Minuten zu behindern. Dies soll sicherstellen, daß Menschen noch flüchten können und eine Rettung von Menschen ohne besondere Schutzausrüstung möglich ist.
Rauchschutztüren sind nicht vollkommen rauchdicht. Je nach Art des Rauchschutzabschlusses darf eine bestimmte Luftmenge pro Stunde von einer Seite zur anderen hindurchtreten. Die Prüfung der Dichtigkeit erfolgt national bei 200°C – eine Temperatur, die vom heimischen Backofen bekannt ist.
Kalter oder heißer Rauch
Feuerschutztüren/Feuerschutzabschlüsse müssen den Vorschriften entsprechen. Prüfnachweise müssen nationalen Vorgaben (bei Innentüren) oder europäischen Regeln (Außentüren, Fenster) entsprechen. Europäisch werden RS-Türen mit Sa oder S200 klassifiziert. Sa bedeutet, dass der Rauch Umgebungstemperatur hat, während bei S200 der Rauch 200°C heiß ist.
Auch Rauchschutztüren funktionieren nur, wenn sie zu (geschlossen sind). Daher müssen diese Türen selbstschließend sein. Sollen sie hingegen meist offenstehen, sind wie bei den Brandschutztüren zugelassene Feststellanlagen zu verwenden. Die Tür muss aber freigegeben werden und schließen, wenn ein Rauchmelder Rauch erkennt.
Rettung hat höchste Priorität
Während Brandschutztüren den Brandübergriff verhindern sollen, dienen Rauchschutztüren der Freihaltung von Rettungswegen. Zur Rettung von Menschen tragen sie daher sehr direkt bei. Erfahrungsgemäß ersticken Brandopfer am Rauch, bevor sie verbrennen. Nicht umsonst sind heute Rauchmelder auch im Privatbereich verpflichtend.
Rauchschutztüren werden als RS-Türen bezeichnet. Auch RS-Türen werden mit einem Metallschild gekennzeichnet. Bestandteil von Rauchschutztüren ist immer – wie bei den Brandschutztüren – eine Einbau- und Wartungsanleitung.
IBK-Nachhaltigkeitspreis 2018
Die RWD Schlatter gehört zu den Nominierten des Kantons Thurgau.
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