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Startseite > Service > Funktionen / Anforderungen > Einbruchhemmung

Einbruchhemmung – kein Luxus

Einbruchhemmende Türen und Fenster sind dazu bestimmt, im eingebauten und verriegeltem Zustand einem gewaltsamen Einbruchversuch durch den Einsatz körperlicher Gewalt und/oder Zuhilfenahme von definierten Werkzeugen einen bestimmten zeitlichen Widerstand zu leisten.

Dies bedeutet, dass einbruchhemmende Bauteile nicht „einbruchsicher“ sind, da es nur eine Frage der Zeit, des Tätertyps und des vom Täter verwendeten Werkzeuges ist, bis ein einbruchhemmendes Bauteil geöffnet werden kann. Der Presse kann immer wieder entnommen werden, mit welchen (nicht genormten) Methoden Täter Zugang zu Gebäuden oder Werten erhalten.

Der Widerstand, welchen Bauelemente den Einbruchversuchen erfolgreich bieten, wird in Widerstandsklassen angegeben. Sie reichen von RC1 bis RC6.

Widerstand pragmatisch

Im Privatbereich gilt die Widerstandsklasse RC2 oder RC3 als üblich und ausreichend. In der RC3-Prüfung wird bereits ein Kuhfuß mit einer Länge von 70 cm eingesetzt. Ab der RC4 geht man von Gewerbeobjekten aus, bei denen die Täter auch Akku-Bohrmaschinen und Schlagwerkzeuge benutzen. Bei den RC5-Prüfungen kommen Stichsäge und Winkelschleifer hinzu, während in der RC6 viele Elektrogeräte mit großer Leistung zum Einsatz kommen.

Es ist verständlich, dass Personen oft den höchst möglichen Schutz wünschen – dennoch macht es keinen Sinn, im bürgerlichen Privatbereich die höchsten Widerstandklassen zu planen – pragmatisch betrachtet reicht max. RC3.

Wichtig: Die Bauelmente müssen zwingend gemäß den Einbauvorschriften der Hersteller montiert sein. Gerade das druckfeste Hinterfüttern der Elemente in Verbindung mit der richtigen Anzahl und Dimension der Befestigungsmittel sorgt dafür, dass die Elemente dem Prüfszenario standhalten.

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TPO Holz-Systeme GmbH, Färbereistraße 8, D-91578 Leutershausen, Telefon: +49 9823 92440-0, Telefax: +49 9823 92440-60, E-Mail: info@tpo-holz.de
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