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Startseite1 > Service2 > Funktionen / Anforderungen3 > Barrierefreiheit

Komfort für alle

Jede Personengruppe freut sich, wenn Dinge des alltäglichen Lebens ohne Beschwernisse erledigt werden können. Um z. B. Funktionstüren zu Öffnen, ist je nach Situation ein gewisser/hoher Kraftaufwand erforderlich – wünschenswert, wenn es einfacher geht. Insofern ist die Barrierefreiheit nicht nur für beeinträchtigte Personen wichtig, sondern auch Senioren oder Kinder. Beispiele lassen sich zahlreich finden.

Auf Türen bezogen, legen die beiden Normen DIN 18040-1 und DIN 18040-2 die Eckdaten fest.

Obwohl Normen in der Regel nicht kostenfrei / gratis erhältlich sind (Bezug über den Beuth-Verlag), können die beiden Normen auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr heruntergeladen werden (Kurzlink: https://kurzelinks.de/jvxs).

Genormt und geregelt

Türen müssen laut DIN 18040-1:

  • deutlich wahrnehmbar,
  • leicht zu öffnen und zu schließen und
  • sicher zu passieren sein.
  • Untere Türanschläge und Schwellen sind nicht zulässig. Sind sie technisch unabdingbar, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein.

Zu den Türen enthält die Norm die nachstehende Tabelle mit geometrischen Anforderungen:

alle Türen
lichte Breite ≥ 90 cm
lichte Höhe über OFF ≥ 205 cm
Laibungstiefe ≤ 26 cm
Drücker/Griff:
Abstand zu Bauteilen, Ausrüstungs- und Ausstattungselementen
≥ 50 cm
Beschilderung (falls vorhanden): Höhe über OFF 120 – 140 cm
manuell bedienbare Türen
Drücker/Griff:
Höhe Drehachse über OFF (Mitte Drückernuss),

Höhe Griff waagerecht oder senkrecht.

Im begründeten Einzelfall kann von der Höhe „85 cm“ abgewichen werden. Dann sind andere Maße in einem Bereich von 85 cm bis 105 cm vertretbar. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Türen überwiegend nicht von Rollstuhlfahrern genutzt werden.

85 cm
automatische Türsysteme
Tasterhöhe (Tastermitte) über OFF 85 cm
Taster Drehflügeltür/Schiebetür bei seitlicher Anfahrt :
Abstand zu Hauptschließkanten
≥ 50 cm
Taster Drehflügeltür bei frontaler Anfahrt:
Abstand Öffnungsrichtung
≥ 250 cm
Taster Drehflügeltür bei frontaler Anfahrt:
Abstand Schließrichtung
≥ 150 cm
Taster Schiebetür: Abstand beidseitig ≥ 150 cm

Barrierefreiheit: Weitere Anforderungen und Empfehlungen

Die DIN 18040-1 nennt eine Reihe weiterer Anforderungen und Empfehlungen zu Türen. Zu den häufigsten Fragen in diesem Segment zählt die Funktion der Türschließer sowie die notwendigen Bewegungsflächen vor den Türen. Zu diesen zwei Punkten haben wir die wesentlichen Inhalte der DIN 18040 zusammengefasst:

Türschließer

DIN 18040-1,

Nr. 4.3.3.3

Der Auswahl von Türschließer kommt eine besondere Bedeutung zu.

Ziel: Menschen mit motorischen Einschränkungen sollen Türen leicht öffnen / bedienen können und beispielsweise genug Zeit haben, um die Türen sicher zu passieren.

  • Das Öffnen und Schließen von Türen muss auch mit geringem Kraftaufwand möglich sein. Erreicht ist dies, wenn die Klasse 3 nach DIN EN 12217 erzielt wird. Ist dies nicht möglich, sind automatische Türsysteme erforderlich.
  • Gebäudeeingangstüren sollen vorzugsweise automatisch zu öffnen und zu schließen sein.
  • Türschließer – soweit erforderlich –, dürfen das Öffnungsmoment der Größe 3 nach DIN EN 1154 nicht überschreiten.
  • Türschließer mit stufenlos einstellbarer Schließkraft werden empfohlen. Eine Schließverzögerung ist sinnvoll, wenn mehr Zeit zum Passieren der Tür gefordert ist.
  • Karusselltüren und Pendeltüren gelten nicht als barrierefreier Zugang und sind daher als einziger Zugang ungeeignet.
  • Feuer- oder Rauchschutztüren sollten mit Feststellanlagen (z. B. Haftmagnete oder Freilauftürschließer) ausgestattet sein. Hier ist mit höheren Bedienkräften zu rechnen (siehe Nr. 4.7 der DIN 18040-1).
Flächen /
Bewegungs-flächen vor Türen

DIN 18040-1,

Nr. 4.3.3.4

Bewegungsflächen vor Türen müssen ausreichend bemessen sein. Die DIN 18040-1 zeigt entsprechende Bemessung. Bewegungsflächen vor Türen sind nach Bild 4 und Bild 5 zu bemessen.

In der Norm finden sich zahlreiche Skizzen.

Bewegungsflächen bei Drehtüren – öffnungsseitig: 150 cm x 150 cm

Bei Schiebetüren – grundsätzlich: [lichter Durchgang (≥90 cm) + mind. 2x 50 cm links und rechts (= mind. 190 cm] x [120 cm Tiefe].

Schließmittel

DIN 18040-1,

Nr. 4.3.3.3

Schließmittel mit unkontrolliertem Schließablauf (z. B. Federbänder) dürfen nicht eingesetzt werden.
Pendeltüren

DIN 18040-1,

Nr. 4.3.3.3

Pendeltüren müssen Schließvorrichtungen (z. B. Pendeltürschließer nach DIN EN 1154) haben, die ein Durchpendeln der Türen verhindern.
Drückergarnituren / Griffe

DIN 18040-1,

Nr. 4.3.3.3

Drückergarnituren sind für motorisch eingeschränkte, blinde und sehbehinderte Menschen greifgünstig auszubilden.
Hierzu können z. B. bogen- oder u-förmige Griffe oder senkrechte Bügel bei manuell betätigten Schiebetüren zum Einsatz kommen.

Nicht geeignet sind: Drehgriffe, Knäufe, eingelassene Griffe (bei Sporthallen ggf. aus sicherheitstechnischen Gründen jedoch erforderlich).

Orientierungshilfen

DIN 18040-1,

Nr. 4.3.3.5

Orientierungshilfen an Türen
Auffindbarkeit und Erkennbarkeit von Türen und deren Funktion müssen auch für blinde und sehbehinderte Menschen möglich sein.

Die Norm nennt beispielhafte Ausführungen:

  • visuell kontrastierende Gestaltung, z. B. helle Wand/dunkle Zarge, heller Flügel / dunkele Hauptschließ- kante und Beschlag
  • taktil eindeutig erkennbare Türblätter oder –zargen bzw. Raumbezeichnungen
  • zum Bodenbelag visuell kontrastierende Ausführung von eventuell vorhandenen Schwellen/Bauteilen/Wänden/
    Türen
  • Ganzglastüren und großflächig verglaste Türen müssen sicher erkennbar z. B. durch Sicherheitsmarkierungen, die
    – über die gesamte Glasbreite reichen,
    – visuell stark kontrastierend sind,
    – jeweils helle und dunkle Anteile haben,
    – in einer Höhe von 40 cm bis 70 cm und
    von 120 cm bis 160 cm über OFF angeordnet werden.

Die Norm führt hierzu beispielhaft auf: Sicherheitsmarkierungen in Streifenform, mit einer durchschnittlichen Höhe von 8 cm und einzelnen Elementen mit einem Flächenanteil von mindestens 50 % des Streifens. Informationen zu visuellen Kontrasten finden sich in der DIN 32975.

Kommunikationsanlagen

DIN 18040-1,

Nr. 4.5

Türöffner, Klingelanlagen, Gegensprechanlagen usw. sind barrierefrei zu gestalten.

Bei Gegensprechanlagen ist die Hörbereitschaft der Gegenseite optisch anzuzeigen. Bei manuell betätigten Türen mit elektrischer Türfallenfreigabe ist die Freigabe optisch zu signalisieren.

Bedienelemente

DIN 18040-1,

Nr. 4.5.2

Ausführung nach dem Zwei-Sinne-Prinzip (z. B. visuell und taktil).

Erkennbarkeit, Vermeiden unbeabsichtigten Auslösens, Rückmeldung bei Funktionsauslösung, max. Kraft für die Betätigung von Schaltern/Tastern 2,5-5 N.

Erreichbarkeit von Bedienelementen: Bewegungsfläche für Rollstuhlfahrer mind. 150 cm x 150 cm; seitlicher Abstand zu Wänden u. ä. mind. 50 cm; nur frontal mit Rollstuhl anfahrbare Elemente mind. 15 cm unterfahrbar.

Türen von Sanitäranlagen Gemäß Nr. 5.3.1 der Norm dürfen Drehflügeltüren bei Sanitäranlagen nicht in den Raum schlagen und müssen von außen entriegelbar sein.
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