Komfort für alle
Jede Personengruppe freut sich, wenn Dinge des alltäglichen Lebens ohne Beschwernisse erledigt werden können. Um z. B. Funktionstüren zu Öffnen, ist je nach Situation ein gewisser/hoher Kraftaufwand erforderlich – wünschenswert, wenn es einfacher geht. Insofern ist die Barrierefreiheit nicht nur für beeinträchtigte Personen wichtig, sondern auch Senioren oder Kinder. Beispiele lassen sich zahlreich finden.
Auf Türen bezogen, legen die beiden Normen DIN 18040-1 und DIN 18040-2 die Eckdaten fest.
Obwohl Normen in der Regel nicht kostenfrei / gratis erhältlich sind (Bezug über den Beuth-Verlag), können die beiden Normen auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr heruntergeladen werden (Kurzlink: https://kurzelinks.de/jvxs).
Genormt und geregelt
Türen müssen laut DIN 18040-1:
- deutlich wahrnehmbar,
- leicht zu öffnen und zu schließen und
- sicher zu passieren sein.
- Untere Türanschläge und Schwellen sind nicht zulässig. Sind sie technisch unabdingbar, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein.
Zu den Türen enthält die Norm die nachstehende Tabelle mit geometrischen Anforderungen:
alle Türen | |
lichte Breite | ≥ 90 cm |
lichte Höhe über OFF | ≥ 205 cm |
Laibungstiefe | ≤ 26 cm |
Drücker/Griff: Abstand zu Bauteilen, Ausrüstungs- und Ausstattungselementen |
≥ 50 cm |
Beschilderung (falls vorhanden): Höhe über OFF | 120 – 140 cm |
manuell bedienbare Türen | |
Drücker/Griff: Höhe Drehachse über OFF (Mitte Drückernuss), Höhe Griff waagerecht oder senkrecht. Im begründeten Einzelfall kann von der Höhe „85 cm“ abgewichen werden. Dann sind andere Maße in einem Bereich von 85 cm bis 105 cm vertretbar. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Türen überwiegend nicht von Rollstuhlfahrern genutzt werden. |
85 cm |
automatische Türsysteme | |
Tasterhöhe (Tastermitte) über OFF | 85 cm |
Taster Drehflügeltür/Schiebetür bei seitlicher Anfahrt : Abstand zu Hauptschließkanten |
≥ 50 cm |
Taster Drehflügeltür bei frontaler Anfahrt: Abstand Öffnungsrichtung |
≥ 250 cm |
Taster Drehflügeltür bei frontaler Anfahrt: Abstand Schließrichtung |
≥ 150 cm |
Taster Schiebetür: Abstand beidseitig | ≥ 150 cm |
Barrierefreiheit: Weitere Anforderungen und Empfehlungen
Die DIN 18040-1 nennt eine Reihe weiterer Anforderungen und Empfehlungen zu Türen. Zu den häufigsten Fragen in diesem Segment zählt die Funktion der Türschließer sowie die notwendigen Bewegungsflächen vor den Türen. Zu diesen zwei Punkten haben wir die wesentlichen Inhalte der DIN 18040 zusammengefasst:
Türschließer DIN 18040-1, Nr. 4.3.3.3 |
Der Auswahl von Türschließer kommt eine besondere Bedeutung zu.
Ziel: Menschen mit motorischen Einschränkungen sollen Türen leicht öffnen / bedienen können und beispielsweise genug Zeit haben, um die Türen sicher zu passieren.
|
Flächen / Bewegungs-flächen vor Türen DIN 18040-1, Nr. 4.3.3.4 |
Bewegungsflächen vor Türen müssen ausreichend bemessen sein. Die DIN 18040-1 zeigt entsprechende Bemessung. Bewegungsflächen vor Türen sind nach Bild 4 und Bild 5 zu bemessen.
In der Norm finden sich zahlreiche Skizzen. Bewegungsflächen bei Drehtüren – öffnungsseitig: 150 cm x 150 cm Bei Schiebetüren – grundsätzlich: [lichter Durchgang (≥90 cm) + mind. 2x 50 cm links und rechts (= mind. 190 cm] x [120 cm Tiefe]. |
Schließmittel
DIN 18040-1, Nr. 4.3.3.3 |
Schließmittel mit unkontrolliertem Schließablauf (z. B. Federbänder) dürfen nicht eingesetzt werden. |
Pendeltüren
DIN 18040-1, Nr. 4.3.3.3 |
Pendeltüren müssen Schließvorrichtungen (z. B. Pendeltürschließer nach DIN EN 1154) haben, die ein Durchpendeln der Türen verhindern. |
Drückergarnituren / Griffe
DIN 18040-1, Nr. 4.3.3.3 |
Drückergarnituren sind für motorisch eingeschränkte, blinde und sehbehinderte Menschen greifgünstig auszubilden. Hierzu können z. B. bogen- oder u-förmige Griffe oder senkrechte Bügel bei manuell betätigten Schiebetüren zum Einsatz kommen. Nicht geeignet sind: Drehgriffe, Knäufe, eingelassene Griffe (bei Sporthallen ggf. aus sicherheitstechnischen Gründen jedoch erforderlich). |
Orientierungshilfen
DIN 18040-1, Nr. 4.3.3.5 |
Orientierungshilfen an Türen Auffindbarkeit und Erkennbarkeit von Türen und deren Funktion müssen auch für blinde und sehbehinderte Menschen möglich sein. Die Norm nennt beispielhafte Ausführungen:
Die Norm führt hierzu beispielhaft auf: Sicherheitsmarkierungen in Streifenform, mit einer durchschnittlichen Höhe von 8 cm und einzelnen Elementen mit einem Flächenanteil von mindestens 50 % des Streifens. Informationen zu visuellen Kontrasten finden sich in der DIN 32975. |
Kommunikationsanlagen
DIN 18040-1, Nr. 4.5 |
Türöffner, Klingelanlagen, Gegensprechanlagen usw. sind barrierefrei zu gestalten.
Bei Gegensprechanlagen ist die Hörbereitschaft der Gegenseite optisch anzuzeigen. Bei manuell betätigten Türen mit elektrischer Türfallenfreigabe ist die Freigabe optisch zu signalisieren. |
Bedienelemente
DIN 18040-1, Nr. 4.5.2 |
Ausführung nach dem Zwei-Sinne-Prinzip (z. B. visuell und taktil).
Erkennbarkeit, Vermeiden unbeabsichtigten Auslösens, Rückmeldung bei Funktionsauslösung, max. Kraft für die Betätigung von Schaltern/Tastern 2,5-5 N. Erreichbarkeit von Bedienelementen: Bewegungsfläche für Rollstuhlfahrer mind. 150 cm x 150 cm; seitlicher Abstand zu Wänden u. ä. mind. 50 cm; nur frontal mit Rollstuhl anfahrbare Elemente mind. 15 cm unterfahrbar. |
Türen von Sanitäranlagen | Gemäß Nr. 5.3.1 der Norm dürfen Drehflügeltüren bei Sanitäranlagen nicht in den Raum schlagen und müssen von außen entriegelbar sein. |
IBK-Nachhaltigkeitspreis 2018
Die RWD Schlatter gehört zu den Nominierten des Kantons Thurgau.
Aktuelle Stellenangebote
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Inspirationen
Schauen Sie sich unsere Produktbilder an.