Sicher Flüchten – erste Priorität bei Gefahr
Müssen Menschen aus Gebäuden flüchten, ist sicherzustellen, dass alle Personen durch entsprechende Ausgänge ins Freie gelangen oder sichere Bereiche erreichen.
Da die „normalen“ Zugänge/Ausgänge im Gefahrenfall meistens nicht für die zu erwartenden Menschenmengen ausgelegt sind, werden Fluchtwege geplant, in deren Verlauf Türen existieren.
Die max. Fluchtweglänge bis zum Ausgang/sicheren Bereich ist festgelegt und darf im Allgemeinen höchstens 35 m betragen (geringere Distanzen möglich).
Die Türen in Fluchtwegen müssen „leicht und in voller Breite“ in Fluchtrichtung zu öffnen sein (sowohl Innentüren als auch Außentüren). Wichtig ist, dass die Fluchtwegbreiten gemäß Gefährdungsbeurteilung festgelegt und eingehalten werden. Hinweise zu der lichten Durchgangsbreite an Türen in Fluchtwegen finden Sie hier.
Bei Türen in Fluchtwegen wird zwischen Notausgangstüren und Paniktüren unterschieden.
Sicher raus – mit und ohne Panik
Notausgangstüren kommen zum Einsatz, wenn sich im Gebäude Personen aufhalten, die mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut sind (Büros, Betriebsstätten, Kindergärten usw.). Diese Türen werden über die üblichen Türdrücker betätigt. Zum Einsatz kommen in der Regel Beschläge/Schlösser nach DIN EN 179.
Paniktüren werden eingesetzt, wenn sich die Personen im Gebäude nicht mit den Gegebenheiten auskennen oder Panik zu erwarten ist. Dies ist i. d. R. der Fall bei öffentlichen Gebäuden, einem Kino, einer Versammlungsstätte u. ä. Paniktüren haben Druckstangen, die die Türen öffnen, sobald gegen diese Stangen Druck ausgeübt wird. Zum Einsatz kommen in der Regel Beschläge/Schlösser nach DIN EN 1125.
In Verbindung mit den Fluchtwegtüren gibt es häufig Zusatzanforderungen zur Absicherung der Türen oder zur Überwachung dieser Bauelemente.
IBK-Nachhaltigkeitspreis 2018
Die RWD Schlatter gehört zu den Nominierten des Kantons Thurgau.
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