TPO-Holz-Systeme GmbH
  • Produkte
    • Innentüren
    • Laubengangtüren / Aussentüren
    • Brandschutzfenster, -verglasungen
  • Partner
    • Architekten/Planer
    • Tischler/Schreiner
    • Objekteure
  • Service
    • Downloads
    • Funktionen / Anforderungen
    • Einsatzbereiche
    • Bauordnungen
  • Unternehmen
    • Über uns
    • Team
    • Handwerk & Manufaktur
    • Umwelt & Nachhaltigkeit
    • Referenzen
    • Karriere, Stellenbörse
    • AGB
  • Blog
  • Menü Menü
Startseite1 > Service2 > Funktionen / Anforderungen3 > Strahlenschutz

Die unsichtbare Gefahr

Gefährliche Strahlen entstehen in Deutschland maßgeblich in medizinischen Einrichtungen. Da diese Einrichtungen durch Türen betreten werden, sind i. d. R. Strahlenschutztüren erforderlich. Für diese Türen gilt DIN 6834-1. Diese Norm regelt Strahlenschutztüren die zum Schutz gegen Röntgenstrahlungen sowie weitere Strahlungen eingesetzt werden.

Der Strahlenschutz wird in der Regel durch Bleieinlagen erzielt, die in das Türblatt und ggf. in die Zarge integriert sind. Wie dick dieses Blei sein muss, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln bzw. im Strahlenschutzplan festzulegen. Der Strahlenschutzplan ist bei der Errichtung einer Anlage nach DIN 6812, DIN 6844-3 oder DIN 6853-2 zu erstellen und liegt in der Verantwortung des Betreibers.

Die Dicke der Bleieinlage wird mit dem sogenannten Bleigleichwert (Bleidicke in mm), dem Schwächungsfaktor in mm oder dem Schwächungsgleichwert in mm festgelegt (Schwächungsfaktor nach DIN EN 61331-1).

Wenn die medizinische Anlage aufgrund der Strahlungsintensität der Geräte beispielsweise einen Bleigleichwert (Schwächungsgleichwert) von Pb 1 mm benötigt, kann je Türseite Blei mit 0,5 mm aufgebracht werden, da bei der Berechnung beide Seiten der Tür einbezogen werden.

Bei der Türkonstruktion muss darauf geachtet werden, dass auch Schrägstrahlung durch die Konstruktion abgeschirmt wird. Zwischen Türunterkante und Fußbodenoberkante darf der Spalt lt. DIN 6834-1 nicht größer als 10 mm sein.
Strahlenschutztüren dürfen auch durch die Beschläge und Zusatzausstattungen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Dies gilt ebenso für den Wandanschluss. Konkret bedeutet dies, dass auch diese Bereiche durch z. B. mit Blei abgedeckt werden müssen. Auch die Wände, in denen Strahlenschutztüren eingebaut werden, müssen den erforderlichen Strahlenschutz bringen.

Strahlenschutztüren benötigen keine Prüfung wie dies bei Brand- oder Rauchschutztüren der Fall ist. Im Grunde kann jede Tür durch die entsprechende Ausstattung mit Bleifolien zu einer Strahlenschutztür umgebaut werden. Voraussetzung: Die Türkonstruktion muss das zusätzliche Gewicht dauerhaft tragen. Daher die Empfehlung: Derartige Türen nur von Fachfirmen fertigen lassen.

  • Downloads
  • Funktionen / Anforderungen
    • Brandschutz
    • Fluchtwegtüren
    • Rauchschutz
    • Schallschutz
    • Klimastabilität
    • Einbruchhemmung
    • Beschusshemmung
    • Barrierefreiheit
    • Feucht- und Nassraumeignung
    • Strahlenschutz
  • Einsatzbereiche
    • Büro, Arbeitsstätten, Gewerbebau
    • Verwaltung, Banken, Bildungsstätten
    • Krankenhaus, Pflegeheime, Seniorenresidenzen
    • Kindergarten, Schule
    • Hotel, Versammlungsstätten
    • Wohnungen, Häuser
  • Bauordnungen
    • Grundinfo zur BauO

IBK-Nachhaltigkeitspreis 2018

Die RWD Schlatter gehört zu den Nominierten des Kantons Thurgau.

Aktuelle Stellenangebote

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Inspirationen

Schauen Sie sich unsere Produktbilder an.

  • © Copyright - TPO
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Suche
TPO Holz-Systeme GmbH, Färbereistraße 8, D-91578 Leutershausen, Telefon: +49 9823 92440-0, Telefax: +49 9823 92440-60, E-Mail: info@tpo-holz.de
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur essenzielle Cookies akzeptieren

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzinformation Impressum

Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur essenzielle Cookies akzeptieren

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website, Impressum
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy?hl=de
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Ireland
Zweck Cookie von Facebook, das für Website-Analysen, Ad-Targeting und Anzeigenmessung verwendet wird.
Datenschutzerklärung https://www.facebook.com/policies/cookies
Cookie Name _fbp,act,c_user,datr,fr,m_pixel_ration,pl,presence,sb,spin,wd,xs
Cookie Laufzeit Sitzung / 1 Jahr

Datenschutzinformation Impressum