Die unsichtbare Gefahr
Gefährliche Strahlen entstehen in Deutschland maßgeblich in medizinischen Einrichtungen. Da diese Einrichtungen durch Türen betreten werden, sind i. d. R. Strahlenschutztüren erforderlich. Für diese Türen gilt DIN 6834-1. Diese Norm regelt Strahlenschutztüren die zum Schutz gegen Röntgenstrahlungen sowie weitere Strahlungen eingesetzt werden.
Der Strahlenschutz wird in der Regel durch Bleieinlagen erzielt, die in das Türblatt und ggf. in die Zarge integriert sind. Wie dick dieses Blei sein muss, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln bzw. im Strahlenschutzplan festzulegen. Der Strahlenschutzplan ist bei der Errichtung einer Anlage nach DIN 6812, DIN 6844-3 oder DIN 6853-2 zu erstellen und liegt in der Verantwortung des Betreibers.
Die Dicke der Bleieinlage wird mit dem sogenannten Bleigleichwert (Bleidicke in mm), dem Schwächungsfaktor in mm oder dem Schwächungsgleichwert in mm festgelegt (Schwächungsfaktor nach DIN EN 61331-1).
Wenn die medizinische Anlage aufgrund der Strahlungsintensität der Geräte beispielsweise einen Bleigleichwert (Schwächungsgleichwert) von Pb 1 mm benötigt, kann je Türseite Blei mit 0,5 mm aufgebracht werden, da bei der Berechnung beide Seiten der Tür einbezogen werden.
Bei der Türkonstruktion muss darauf geachtet werden, dass auch Schrägstrahlung durch die Konstruktion abgeschirmt wird. Zwischen Türunterkante und Fußbodenoberkante darf der Spalt lt. DIN 6834-1 nicht größer als 10 mm sein.
Strahlenschutztüren dürfen auch durch die Beschläge und Zusatzausstattungen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Dies gilt ebenso für den Wandanschluss. Konkret bedeutet dies, dass auch diese Bereiche durch z. B. mit Blei abgedeckt werden müssen. Auch die Wände, in denen Strahlenschutztüren eingebaut werden, müssen den erforderlichen Strahlenschutz bringen.
Strahlenschutztüren benötigen keine Prüfung wie dies bei Brand- oder Rauchschutztüren der Fall ist. Im Grunde kann jede Tür durch die entsprechende Ausstattung mit Bleifolien zu einer Strahlenschutztür umgebaut werden. Voraussetzung: Die Türkonstruktion muss das zusätzliche Gewicht dauerhaft tragen. Daher die Empfehlung: Derartige Türen nur von Fachfirmen fertigen lassen.
IBK-Nachhaltigkeitspreis 2018
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